Kiel (pm). Das Kabinett hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2021 der durch das Innenministerium vorgeschlagenen Neukonzeptionierung des Krisenmanagements zugestimmt. Damit wird die noch aus dem Jahr 1999 stammende bisherige Krisenmanagementstruktur abgelöst.
„Wir erleben derzeit einen tiefergehenden Wandel im Bevölkerungsschutz. Dies gilt insbesondere angesichts der Herausforderungen des Klimawandels mit Hitzewellen, Waldbränden, Hochwassern, Stürmen und Sturmfluten, aber auch mit Blick auf Pandemien oder längerfristige Stromausfälle. Unser Krisenmanagement muss dafür sowohl die organisatorischen Strukturen als auch die technische und räumliche Ausstattung vorhalten“, sagte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack in Kiel.
Das Konzept für eine ressortübergreifende, umfassende und einheitliche Krisenmanagementstruktur basiere im Wesentlichen auf einer Gliederung in vier besondere Aufbauorganisationen zur Bewältigung einer Krise:
1. dem Krisenstab der Landesregierung unter Leitung des Ministerpräsidenten. Dieser Stab gibt die wesentliche Zielrichtung der Krisenbewältigung vor.
lageabhängig entweder
2. in Katastrophenfällen dem Führungsstab Katastrophenschutz unter Leitung des Innenministeriums, oder
3. in Krisen, die keine Katastrophen nach dem Landes-Katastrophenschutzgesetz sind, dem Interministeriellen Leitungsstab unter Leitung des fachlich federführenden Ressorts.
Diese Stäbe treffen beide operativ-taktische Entscheidungen mit einer strategischen Ausrichtung zur Krisenbewältigung und bereiten die Entscheidungen des Krisenstabes vor.
4. dem Verwaltungsstab, in dem unter Beteiligung aller betroffen Fachbehörden des Landes die verwaltungsseitigen Maßnahmen koordiniert werden.
Teil der Krisenmanagementstruktur ist darüber hinaus die Stabsdienstordnung für den Führungsstab Katastrophenschutz und den Interministeriellen Leitungsstab. In dieser Stabsdienstordnung werden die Arbeitsabläufe in den betreffenden Stäben vorgegeben, um für eine einheitliche Vorgehensweise zu sorgen.
Neben der organisatorischen Neugestaltung gilt es die räumlichen und technischen Voraussetzungen den heutigen Anforderungen für ein zukunftssicheres Krisenmanagement anzupassen. So soll das neue gemeinsame Lagezentrum in Kooperation mit dem Landesverband der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) geschaffen werden. An dem Projekt werden auch die kommunalen Landesverbände mit einer landesweiten Lehrleitstelle und die Landesfeuerwehrschule zur Durchführung der Führungsausbildung im Katastrophenschutz beteiligt sein. Ebenfalls geplant wird die Beteiligung des Landesfeuerwehrverbands mit der Integration seiner Büroräume. Durch diese Kooperation werden Synergien bei der Bereitstellung von Gebäudetechnik und auch bei der Krisenbewältigung erwartet. Sütterlin-Waack: „Ziel ist es, die enge Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem THW noch weiter zu verbessern. Der Hochwassereinsatz im Ahrtal war ein besonders gelungenes Beispiel für die erfolgreiche Zusammenarbeit von THW und Land in Schleswig-Holstein.“
Bei den Planungen der Räumlichkeiten stehen die erforderlichen Fähigkeiten im Vordergrund. An das Gebäude besteht unter anderem die Anforderung, dass es auch unter den Bedingungen einer Katastrophensituation, wie beispielsweise einem langanhaltenden Stromausfall oder einem Extremwetterereignis, nutzbar bleibt.
Durch die landesweite Lehrleitstelle und die Durchführung der Führungsausbildung im Katastrophenschutz sowie die tägliche Nutzung von Büroräumen soll auch außerhalb von Krisensituationen eine optimale Auslastung des Gebäudes erreicht werden. Im Innenministerium wird für die Schaffung des neuen gemeinsamen Lagezentrums eine Projektstruktur etabliert.