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Titel Gesundheit

Im DRK-Krankenhaus gilt wieder ein generelles Besuchsverbot

von Pressemitteilung
Dezember 16, 2021
Neue Besucherregelungen im DRK-Krankenhaus Mölln-Ratzeburg

DRK Krankenhaus Mölln-Ratzeburg. Foto: hfr

867
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Ratzeburg (pm). In Anbetracht des aktuell sehr hohen Infektionsrisikos und zum Schutz aller Patienten und Mitarbeiter gilt in unserer Klinik ab dem 16. Dezember 2021 ein generelles Besuchsverbot. In medizinisch-ethisch berechtigten akuten Ausnahmefällen kann eine Ausnahmeregelung für gesunde und symptomfreie Besucher getroffen werden.

Die Härtefälle bedürfen aber in jedem Falle der Genehmigung des jeweils behandelnden Arztes. Für alle Ausnahmefälle gilt uneingeschränkt die 2G+ Pflicht. Begleiter zur Geburt sind weiterhin zugelassen. Sofern diese nicht geimpft sind, besteht die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR Test nicht älter als 24 Stunden. Weiterhin gilt für alle das Tragen einer FFP 2 Maske, das Abstandsgebot und die Händedesinfektion.

Entsprechend des aktuellen Besuchsverbots (ab 16. Dezember 2021) im DRK-Krankenhaus muss die Cafeteria am Standort in Ratzeburg bis auf weiteres für externe Gäste geschlossen bleiben.  Dies betrifft nicht die Mensa am Standort in Praxisklinik in Mölln, für diese gilt weiter die 2G+ Regel. Zeiten für den Mittagstisch in der DRK-PRAXISKLINIK MÖLLN, Wasserkrüger Weg 7 sind Montag bis Freitag 11.30 bis 13.30 Uhr.

Tags: CoronaGesundheitRatzeburg

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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