Kiel (pm). Im Kreis Steinburg ist die Geflügelpest in einer kleinen Geflügelhaltung mit vier Hühnern amtlich festgestellt worden. Nachdem bei einer vom zuständigen Veterinäramt entnommenen Probe eines verendeten Huhns im Landeslabor in Neumünster das aviäre Influenza des Subtyps H5 nachgewiesen worden war, hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) eine Infektion mit dem Geflügelpestvirus des Subtyps H5N1 bestätigt. Die rechtlich vorgeschriebene tierschutzgerechte Tötung aller verbliebenen Hühner und die fachgerechte Entsorgung aller verendeten und getöteten Tiere der Haltung sind bereits erfolgt.
Um den Ausbruchsbetrieb wird eine Sperrzone eingerichtet, welche aus einer Schutzzone von mindestens drei und einer Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern besteht. In der Sperrzone gelten bestimmte rechtlich vorgegebene Regelungen für Geflügelhaltungen. Diese umfassen u.a. ein Verbringungsverbot für lebendes Geflügel. Weitere Informationen werden vom Kreis Steinburg zur Verfügung gestellt.
Insgesamt erfolgten im Land seit Herbst 2021 Geflügelpestausbrüche in vier Haltungen in den Kreisen Steinburg, Dithmarschen sowie Pinneberg. Aufgrund der Ausbrüche mussten insgesamt rund 4.000 Stück Geflügel in den betroffenen Betrieben getötet werden. Vom Friedrich-Loeffler-Institut wurde in allen Fällen der Geflügelpestvirus-Subtyp H5N1 nachgewiesen.
Seit Herbst 2021 wurde im Rahmen eines dynamischen Geschehens bei insgesamt 189 Wildvögeln aus mittlerweile zehn Kreisen (Nordfriesland, Dithmarschen, Steinburg, Pinneberg, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Segeberg, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein) sowie der kreisfreien Stadt Lübeck das Geflügelpestvirus nachgewiesen. In allen Fällen handelt es sich um den Subtyp H5N1. Das betroffene Artenspektrum ist groß und umfasst verschiedene Gänse (Nonnen-, Grau-, Ringel-, Kanada-, Brandgans), Enten (Pfeif-, Eider-, Trauer-, Stockente), Möwen (Mantel-, Lach-, Silbermöwe), Schnepfenvögel (Großer Brachvogel), weitere Regenpfeiferartige (Austernfischer), Greifvögel (Bussard, Falke), Schwäne sowie einen Rabenvogel. Proben von weiteren Wildvögeln befinden sich derzeit in der Untersuchung.
Die Kreise Nordfriesland, Dithmarschen, Plön, Pinneberg, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Steinburg und Rendsburg-Eckernförde haben nach einer lokalen Risikobewertung im Rahmen ihrer Zuständigkeit ein kreisweites Aufstallungsgebot verfügt. Informationen hierzu stellen die jeweiligen Veterinärämter zur Verfügung.
Das Landwirtschaftsministerium hat bereits am 23. November 2021 eine für alle privaten und gewerblichen Halterinnen und Halter landesweit verbindliche Allgemeinverfügung mit sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen erlassen. Zu den Biosicherheitsmaßnahmen gehört unter anderem, dass in den Haltungen gesonderte Schutzkleidung inklusive getrenntem Schuhwerk getragen werden muss. Alle Geflügelhaltungen müssen vor den Eingängen zu den Stallungen Desinfektionsmatten oder -wannen zur Schuhdesinfektion einrichten. Personen müssen unmittelbar vor Betreten der Haltung ihre Hände waschen und desinfizieren. Transportmittel wie Fahrzeuge und Behältnisse sind nach jeder Verwendung unmittelbar zu reinigen und zu desinfizieren. Zudem ist die Aufnahme von Geflügel über Märkte, Börsen oder den mobilen Handel verboten. Für Kleinbetriebe und Hobbyhaltungen hat das Landwirtschaftsministerium eine Handreichung zur Verfügung gestellt, die Hinweise zur praktikablen Umsetzung der Allgemeinverfügung enthält.
Mittels eines ganzjährig in Schleswig-Holstein stattfindenden und mit Herbstbeginn nochmals intensivierten Monitorings wird die Verbreitung des Geflügelpesterregers auch in der Wildvogelpopulation ermittelt. Bürgerinnen und Bürger können hierbei unterstützen, indem sie Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln sowie Greif- und Eulenvögeln in Schleswig-Holstein dem Veterinäramt des jeweiligen Kreises und der kreisfreien Stadt melden. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollten nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort verbracht werden, um eine Verschleppung der Erkrankung zu vermeiden.