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Titel Herzogtum Lauenburg Amt Hohe Elbgeest

Zukunft der Mühlenbrücke in Aumühle gesichert

von Pressemitteilung
November 28, 2021
Zukunft der Mühlenbrücke in Aumühle gesichert

Die Baustelle an der Mühlenbrücke in Aumühle. Foto: hfr

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Aumühle (pm). Die Mühlenbrücke in Aumühle beschäftigt spätestens seit den Starkregenereignissen im Frühjahr 2018, bei denen das darunterliegende Wehr und das Fundament der Brücke beschädigt wurden, die Menschen in Aumühle und darüber hinaus. Folge der Beschädigungen war, dass die Brücke für Fahrzeuge und später auch für Fußgängerinnen und Fußgänger gesperrt werden musste und damit der kurze Weg in den angrenzenden Wald abgeschnitten wurde.

Weitere Folge der beschädigten Stauanlage: Der Mühlenteich fiel nahezu trocken, ein Biotop drohte verloren zu gehen. Die Stauanlage und damit der Mühlenteich wurde in kurzer Zeit wiederhergestellt, die Brücke musste wegen ihres hohen Alters und der Beschädigungen durch den Starkregen aus Sicherheitsgründen jedoch gesperrt bleiben.

Schnell war in Aumühle klar, dass dieser Zustand wieder behoben werden soll, allerdings stellte sich die Frage: Wer ist für die Instandsetzung verantwortlich und wem gehört die Brücke überhaupt? Die Recherche nach dem Eigentümer ergab Hinweise auf Besitzzuweisungen im Rahmen der Übertragung von Grundvermögen auf Otto von Bismarck mit der Folge, dass der Kreis, die Gemeinde oder die Familie von Bismarck Eigentümer geworden sein könnte. Da letztlich auch im Grundbuch kein Eigentümer eingetragen ist, ist das südliche Grundstück, auf dem ein Teil der Brücke liegt, herrenlos: ein Kuriosum. Um den beliebten Spazierweg in den Wald und vor allem die Zufahrt für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge zu sichern, trafen sich am Dienstag, 9. November 2021 Graf Gregor von Bismarck, als Eigentümer der nördlichen Brückenseite sowie des angrenzenden Restaurants Fürst Bismarck Mühle, Knut Suhk, Bürgermeister der Gemeinde Aumühle, Christina Lehmann, Amtsdirektorin des Amtes Hohe Elbgeest und Landrat Dr. Christoph Mager in Aumühle.

Bei der Vertragsunterzeichnung zu sehen sind Christina Lehman, Amtsdirektorin des Amtes Hohe Elbgeest, Knut Suhk, Bürgermeister von Aumühle, Landrat Dr. Christoph Mager und Graf Gregor von Bismarck. Foto: hfr

Die Zukunft der Mühlenbrücke wurde nach Beschlüssen des Haupt- und Innenausschusses des Kreises und der Gemeindevertretung Aumühles durch einen gemeinsamen Vertrag in die Hände der Familie von Bismarck gelegt. Kreis und Gemeinde beteiligen sich an der nun fast abgeschlossenen Grundinstandsetzung mit jeweils 50.000 Euro. Die gesamte Maßnahme kostet etwa 180.000 Euro. Graf Gregor von Bismarck rechnet noch in diesem Jahr mit der Fertigstellung des Bauwerks: „Dann kann auch die provisorische Behelfsbrücke wieder zurückgebaut werden, die im Sommer 2018 dank Finanzierung durch die Bismarck-Quelle, zumindest für Fußgängerinnen und Fußgänger eine Überquerung ermöglicht hatte.“

Ebenfalls vereinbart wurde, dass das herrenlose Grundstück nun durch die Familie von Bismarck übernommen wird. Damit sollen auch für die Folgegenerationen Unklarheiten im Zusammenhang mit dem Eigentum an der Mühlenbrücke und den damit verbundenen Wartungsverpflichtungen ausgeschlossen werden. Für die Bürgerinnen und Bürger sowie alle Gäste Aumühles ist damit Ende des Jahres ein beliebter, idyllischer Wanderweg wieder erschlossen.

Tags: AumühleBismarckBrücken

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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