Kiel/Geesthacht (pm). Als einen ‚Vertrag der Freundschaft‘ bezeichnete Kulturministerin Karin Prien den neuen Vertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Alevitischen Gemeinde Deutschland. Er wurde am 24. November in Kiel von Hüseyin Mat, Vorsitzender der Alevitischen Gemeinde Deutschland, und Ministerin Prien unterzeichnet. „Diese Vereinbarung besiegelt etwas, was wir schon lange haben: Ein gutes, vertrauensvolles Miteinander von Menschen alevitischen Glaubens mit den Menschen in Schleswig-Holstein in all ihrer religiösen, kulturellen Vielfalt“, betonte sie. Heute leben ungefähr 20.000 Menschen alevitischen Glaubens in Schleswig-Holstein, die meisten in den fünf Gemeinden in Kiel, Lübeck, Geesthacht, Neumünster und Wedel/Uetersen. Die Aleviten sind mit 14 Prozent die zweitgrößte Gruppe, die dem Kreis der islamischen Religionsgemeinschaften zugerechnet wird, nach den Sunniten (72 Prozent) und vor den Schiiten (7 Prozent). Der Vertrag sieht unter anderem Regelungen zur Glaubensfreiheit und Rechtsstellung, zu den Feiertagen und zum Religionsunterricht vor.
Hüseyin Mat ergänzte für die Alevitische Gemeinde: „Dieser Vertrag ist viel mehr als ein Symbol. Er ist ein wichtiger Schritt, der uns allen zeigt, dass unsere Arbeit wertschätzt wird und dass das Alevitentum Teil dieser Gesellschaft ist.“ Für den schleswig-holsteinischen Landtag sagte Landtagspräsident Klaus Schlie: „Es freut mich sehr, dass wir den Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Alevitischen Gemeinschaft feiern können. Die Vereinbarung atmet den Geist der gegenseitigen Akzeptanz und des gegenseitigen Respekts und sie ist davon geleitet, dass es bei aller Individualität auch gemeinsame Werte braucht – das beides in Kombination macht eine starke Gesellschaft aus. Ich hoffe, dass weitere Vereinbarungen mit anderen Religionsgemeinschaften folgen werden.“
Ministerin Prien: „Freiheit und Toleranz sind zentrale Werte, die fest im alevitischen Glauben verwurzelt sind. Und diese Werte sind ein Fundament unseres gemeinsamen gesellschaftlichen Zusammenlebens, das wir mit dem Vertrag intensivieren und bestärken wollen.“
Zu den zentralen Punkten des Vertrages gehören:
Verfassung:
Es wird in Artikel 1 und 2 das Grundrecht auf freie Religionsausübung und unsere unverbrüchlichen gemeinsamen Wertegrundlagen: Achtung, Toleranz, Ablehnung jeglicher Form von Gewalt und Diskriminierung, unser gemeinsames Eintreten für Vielfalt und die Teilhabe aller bekräftigt. Der ganze Vertrag ist getragen von diesen Werten.
Feiertagsregelung:
Die drei zentralen Feiertage Den Asure-Tag, das Hidirellez-Fest und Nevruz mit der Andacht für Sahi Merdan Ali werden anerkannt. Damit wird ermöglicht, dass Beschäftigte sowie Schülerinnen und Schüler freigestellt werden können.
Lehrfach:
In Abstimmung mit der Alevitischen Gemeinde soll geprüft werden, das Fach Alevitische Religion als ordentliches Lehrfach einzurichten – wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind (Schülerzahlen, Lehrkräfte).
Das Land bekräftigt nochmal, sich bei künftigen Verhandlungen über Änderungen der rundfunk- und medienrechtlichen Staatsverträge dafür einsetzen, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und die privaten Rundfunkveranstalter auch der Alevitischen Gemeinde angemessene Sendezeiten gewähren. Dies ist bereits in den bestehenden Medienstaatsverträgen geregelt. Der Vertrag tritt im Dezember 2021 in Kraft und wird nach drei Jahren von beiden Seiten noch einmal bewertet. Er ist nicht mit einer Zahlungsverpflichtung des Landes Schleswig-Holstein verbunden. Ministerin Prien: „Dieses ist bereits der zweite wichtige Vertrag mit einer Religionsgemeinschaft, den wir in dieser Legislaturperiode schließen, und darauf können wir stolz sein.“ Das Land unterhält Staatsverträge mit der Nordkirche und mit dem Heiligen Stuhl sowie den beiden jüdischen Landesverbänden. Schleswig-Holstein ist das vierte Bundesland überhaupt, das mit der Alevitischen Gemeinde eine vertragliche Vereinbarung schließt. Der schleswig-holsteinische Landtag hattet das Kulturministerium damit beauftragt, eine solche Vereinbarung auf den Weg zu bringen