Herzogtum Lauenburg (pm). Auch im Kreis Herzogtum Lauenburg gilt ab Sonntag, 21. November 2021 nun die Pflicht zum Aufstallen für Geflügelhaltungen sowie ein Ausstellungsverbot für Geflügel und Tauben nachdem bei mindestens 3 verendeten Wildvögeln im Kreis der Geflügelpesterreger nachgewiesen wurde. Die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung 09/221 ist zu finden unter www.kreis-rz.de/Bekanntmachungen.
Folgende Regeln gelten für Geflügelhalter im gesamten Kreisgebiet:
· die Tiere müssen entweder im Stall oder unter einer dichten Überdachung gehalten werden, die gegen das Eindringen von Wildvögeln abgeschirmt ist,
· Halter müssen besondere Biosicherheitsmaßnahmen umsetzen. Dazu gehört etwa das Desinfizieren der Schuhe beim Betreten der Stallungen, das Tragen von Schutzkleidung, Handdesinfektion und das Fernhalten anderer Tiere wie Hunde oder Katzen aus den Stallungen.
· Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel und Tauben sind verboten.
Geflügelhaltungen sind, wie andere Viehhaltungen auch, grundsätzlich meldepflichtig und müssen dem Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung angezeigt werden. Häufig wird dieser Umstand jedoch gerade bei kleineren Privathaltungen übersehen, dies betrifft sowohl die Anmeldung als auch die Abmeldung der Viehhaltung.
Geflügelhalter sollten daher ihre Daten mit dem Meldeformular unter https://www.kreis-rz.de/Tierhaltung beim Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung aktualisieren.