Kiel (pm). Im Rahmen des Landesaufnahmeprogramms nimmt Schleswig-Holstein insgesamt rund 500 Flüchtlinge, vor allem gefährdete Frauen und deren Familienangehörige, aus Kairo auf. Derzeit informieren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Innenministeriums interessierte Vertreterinnen und Vertreter der örtlichen Kommunen über die Hintergründe und Rahmenbedingungen des Landesaufnahmeprogrammes. Auf Einladung des dortigen Integrationsbeauftragten des Kreises Pinneberg waren sie am gestrigen Donnerstag (11. November) in Elmshorn im Kreishaus.
„Uns ist es wichtig, alle Beteiligten umfassend über das Programm zu informieren und Fragen über die zu uns kommenden Menschen zu beantworten. Denn es geht darum, diesen Menschen hier eine neue Perspektive zu geben“, sagte Staatssekretär Torsten Geerdts.
Nachdem 2019 bereits 85 Menschen im Rahmen des Landesaufnahmeprogramms aufgenommen werden konnten, reisen seit dem 18. August 2021 bis voraussichtlich Mitte Dezember in regelmäßigen Flügen weitere etwa 430 Flüchtlinge ein.
Diese leben rund vier Wochen in der Landesunterkunft Boostedt. Dort können sie zur Ruhe kommen und werden auf ihr Leben in Schleswig-Holstein und die Verteilung in die Kreise und kreisfreien Städte vorbereitet. Bislang hat das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge 302 Flüchtlinge aufgenommen.
Damit die Aufnahme in den Kommunen Integrations-orientiert gelingt, unterstützt das Innenministerium die jeweilige Gemeinde oder Stadt mit insgesamt 6.000 Euro pro Person. Die Flüchtlinge reisen mit einem Visum ein und haben einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis. Sie werden bis zu einer möglichen späteren eigenen Erwerbstätigkeit finanziell über das Asylbewerberleistungsgesetz abgesichert.
Die Landesregierung hatte 2018 das Landesaufnahmeprogramm Schleswig-Holstein für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge, vor allem Frauen und Kinder, aus Ägypten beschlossen. Der besondere Fokus des Landesaufnahmeprogramms (LAP SH) ist auf die Aufnahme von Opfern, die traumatisierende Gewalterfahrung erleben mussten, gerichtet. Aufgrund von Vorschlägen des UNHCR haben in den vergangenen Jahren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes in Kairo besonders bedrängte Flüchtlinge befragt und ermittelt, ob sie den Kriterien des LAP entsprechen. Nach Sicherheitsbefragung durch Sicherheitskräfte des Bundes und eingehender medizinischer Untersuchung erfolgt die Ausreise aus Ägypten.
Während des Aufenthalts in der Landesunterkunft werden die Corona-Quarantäneregeln beachtet, zugleich gibt es ein Impfangebot.