Herzogtum Lauenburg (pm). Gemeinsam mit Sozialminister Heiner Garg ruft der Landesbeauftragte für politische Bildung Christian Meyer-Heidemann Jugendliche in Schleswig-Holstein zur Teilnahme an den landesweiten Wahlen der kommunalen Kinder- und Jugendvertretungen auf. Die landesweiten Wahlen finden vom 15. bis 20. November 2021 in 46 Städten und Gemeinden in Schleswig-Holstein statt.
Sozialminister Heiner Garg betont: „Die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie haben Kinder und Jugendliche in ganz besonderer Weise gespürt. Auch die Arbeit in den kommunalen Kinder- und Jugendvertretungen war durch die Coronavirus-Pandemie stark eingeschränkt. Dabei haben die kommunalen Kinder- und Jugendvertretungen in Schleswig-Holstein eine sehr wichtige Funktion. Kinder und Jugendliche haben dadurch die Möglichkeit, sich an den politischen Diskussionen, die sie vor Ort betreffen, aktiv zu beteiligen und das Leben in ihrer Kommune mitzugestalten. Die Partizipation von Kindern und Jugendlichen ist daher ein fester Bestandteil der demokratischen Kultur unseres Landes, die wir gemeinsam mit den Kommunen im Land weiterentwickeln möchten. Ich danke allen Kindern und Jugendlichen für ihre wertvolle Arbeit in den kommunalen Vertretungen und rufe alle wahlberechtigten Kinder und Jugendlichen dazu auf, an den Wahlen der kommunalen Kinder- und Jugendvertretungen teilzunehmen.“
Christian Meyer-Heidemann, der Landesbeauftragte für politische Bildung, ergänzt: „Kinder und Jugendliche mussten in der Corona-Pandemie viele gravierende Einschränkungen erleiden. Es freut mich daher umso mehr, dass die jungen Menschen auch unter diesen extrem schwierigen Bedingungen am Ball geblieben sind und sich auch zukünftig für ihre Interessen in den Kommunen einsetzen werden.“
Kinder und Jugendliche machten an vielen Stellen deutlich, dass sie politisch interessiert seien und sich an den Entscheidungen vor Ort beteiligen wollten. „Jugendvertretungen geben jungen Menschen Raum für Beteiligung. Sie sind Orte der praktischen politischen Bildung“, betont Meyer-Heidemann. „Daher unterstütze ich auch in diesem Jahr die landesweiten Wahlen und möchte alle Jugendlichen dazu aufrufen, sich an den Wahlen zu beteiligen und den Kandidatinnen und Kandidaten der Jugendvertretungen ihre Stimme zu geben.“
Mit Unterstützung des Landesbeauftragten für politische Bildung und des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren organisiert die Jugend-Initiative #LaWa_SH nach 2017 und 2019 zum dritten Mal die landesweiten Wahlen der kommunalen Kinder- und Jugendvertretungen in Schleswig-Holstein. Die Wahlen werden von den teilnehmenden Gemeinden eigenständig organisiert und finden in nahezu allen Kommunen in der Wahlwoche vom 15. bis 20. November 2021 statt. In 46 Gemeinden im gesamten Bundesland stellen sich die Kandidatinnen und Kandidaten für die Kinder- und Jugendparlamente und -beiräte zur Wahl. Gemeindeübergreifend sind ca. 78.500 Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 24 Jahren aufgerufen, ihre Vertretungen zu wählen.
Folgende Gemeinden nehmen an den landesweiten Wahlen der Kinder- und Jugendvertretungen in Schleswig-Holstein (#LaWa_SH) teil: Altenholz, Amt Süderbrarup, Amt Viöl, Aukrug, Bad Bramstedt, Bad Oldesloe, Bad Schwartau, Bad Segeberg, Bargfeld-Stegen, Bargteheide, Elmshorn, Eutin, Fehmarn, Großenaspe, Halstenbek, Haselund, Heiligenhafen, Henstedt-Ulzburg, Immenstedt, Itzehoe, Kaltenkirchen, Kellinghusen, Kiel, Lauenburg, Löwenstedt, Malente, Mölln, Neumünster, Niebüll, Norderstedt, Norstedt, Oldenburg, Pinneberg, Plön, Prisdorf, Ratzeburg, Reinbek, Reinfeld, Rellingen, Sollwitt, Uetersen, Viöl, Wahlstedt, Wedel.
Hintergrund
- 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein verpflichtet die Gemeinden, bei Vorhaben und Planungen, die die Angelegenheiten von Kindern und Jugendlichen betreffen, diese zu beteiligen.
In Schleswig-Holstein übernehmen junge Menschen in über 70 kommunalen Kinder- und Jugendvertretungen Verantwortung für die eigene Gemeinde und wirken an der Gestaltung ihres Lebensumfelds mit.
Ziel der Initiative #LaWa_SH ist es, durch landesweit zeitgleiche Wahlen möglichst vieler kommunaler Kinder- und Jugendvertretungen in Schleswig-Holstein
- einen stärkeren Fokus auf die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und den § 47 f der Gemeindeordnung zu richten,
- die Wahlbeteiligung zu steigern und
- eine höhere Wertschätzung der Kinder- und Jugendvertretungen zu bewirken.
Darüber hinaus soll mit der Initiative im Land für die Einrichtung weiterer kommunaler Kinder- und Jugendvertretungen geworben werden.
Das Vorhaben wird vom Landesbeauftragten für politische Bildung, vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren und dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, vom Städteverband Schleswig-Holstein und dem Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag sowie vom Deutschen Kinderhilfswerk unterstützt.