Ratzeburg (pm). Der von Gunnar Wolf-Jürgen Koech erhobene Einspruch gegen die Gültigkeit der Abwahl seiner Person vom Amt des Bürgermeisters der Stadt Ratzeburg am 22. August 2021 bleibt ohne Rechtsfolgen. Dies hat der erste Stadtrat Martin Bruns nach Prüfung des Verfahrensweges und Abstimmung mit der Kommunalaufsicht des Kreises Herzogtum Lauenburg sowie der Obersten Kommunalaufsicht des Landes Schleswig-Holstein festgestellt.
Ein Einspruchsverfahren gegen die Abwahl als solches ist gesetzlich nicht vorgesehen und damit auch rechtlich nicht möglich, weil die Rechtsfolge der Abwahl gemäß Paragraph 57d Absatz 3 Gemeindeordnung kraft Gesetzes eintritt. Somit liegt keine anfechtbare Entscheidung vor. Die Abwahlentscheidung und ebenso die Feststellung des Abstimmungsergebnisses sind nicht selbst auf die Setzung von Rechtsfolgen gerichtet. Es handelt sich um einen Akt politischer Willensbildung und kommunaler Selbstgestaltung, die keine Ausübung von Verwaltungstätigkeit bedeutet, wie sie zum Beispiel dem Verwaltungsaktbegriff zugrunde liegt.
Ein Einspruch kann lediglich erhoben werden, wenn der Verdacht besteht, dass es im Abwahlverfahren zu Rechtsverletzungen, beispielsweise bei der Stimmabgabe oder der Auszählung, gekommen ist. Dies konnte der Gemeindeabstimmungsausschuss in seiner Sitzung vom 23.August 2021 jedoch nicht feststellen. Entsprechend bleibt die Rechtskraft der bekannt gegebenen Abwahlentscheidung bestehen.