Kiel (pm). In Schleswig-Holstein sind Stand 19. Oktober 73,4 Prozent der Gesamtbevölkerung mindestens einmal geimpft. Vollständig geimpft sind 70,5 Prozent aller Bürger. In der Gruppe der Erwachsenen beträgt die Impfquote der vollständig geimpften in Schleswig-Holstein 82,2 Prozent. Bei den Personen 60 Jahre und älter beträgt diese 88,9 Prozent. Auffrischimpfungen erhielten in Schleswig-Holstein bereits über 68.000 Menschen. Schleswig-Holstein liegt damit weiterhin in der Spitzengruppe der Bundesländer mit der höchsten Impfquote.
Gesundheitsminister Heiner Garg betont: „Wir sind in Schleswig-Holstein mit einer hohen Impfquote und niedrigen Inzidenzen gut aufgestellt. Um gut und sicher durch Herbst und Winter zu kommen, möchte ich noch einmal alle, die sich noch nicht zu einer Corona-Schutzimpfung entscheiden konnten, ermuntern, sich impfen zu lassen. Ebenfalls möchte ich daran erinnern, dass es für bestimmte Gruppen die Möglichkeit gibt, den bestehenden Impfschutz durch eine Auffrischimpfung zu erneuern. Lassen Sie sich im Zweifel von der Ärztin oder dem Arzt Ihres Vertrauens beraten, und nutzen Sie die Angebote der Ärztinnen und Ärzte und der mobilen Impfteams im Land.“
Um weiter sicher durch die Herbst- und Wintermonate zu kommen, erinnert das Gesundheitsministerium an die Möglichkeit von Auffrischimpfungen für bestimmte Bevölkerungsgruppen. In Anlehnung an die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) und den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz kann eine Auffrischimpfung mit mRNA-Impfstoffen (BioNTech / Moderna) in Arztpraxen (teilnehmende Arztpraxen: https://arztsuche.kvsh.de/) wahrgenommen werden. Dies gilt für Menschen, die
60 Jahre oder älter sind, die letzte Impfung vor mehr als sechs Monaten erhalten und eine individuelle Abwägung gemeinsam mit ihrem Impfarzt/Impfärztin getroffen haben.
immungeschwächt oder immunsupprimiert sind – zum Beispiel HIV-infizierte Personen oder Patienten während einer Krebstherapie – und die letzte Impfstoffdosisvor mehr als sechs Monaten erhalten haben. (Bei schwer immundefizienten Personen kann eine zusätzliche Impfstoffdosis als Optimierung der primären Impfserie bereits vier Wochen nach der Grundimmunisierung angeboten werden.)
vollständig mit dem Vektorimpfstoff von AstraZeneca geimpft wurden und die letzte Impfung vor mehr als 6 Monaten erhalten haben.
vollständig mit dem Vektorimpfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden die letzte Impfung vor mehr als 4 Wochen erhalten haben.
die Bewohnerin oder Bewohner in einer Pflegeinrichtung, Einrichtung der Eingliederungshilfe oder einer Einrichtung mit vulnerablen Gruppen sind oder dort Pflegekraft oder Beschäftigte und die letzte Impfung vor mehr als 6 Monaten erhalten haben.
beruflich in Kontakt mit infektiösen Menschen stehen, beispielsweise medizinisches Personal ambulant oder stationär, Personal des Rettungsdienstes und die letzte Impfung vor mehr als sechs Monaten erhalten haben.
Impfangebote werden nach Terminvereinbarung über niedergelassene Ärztinnen und Ärzte bereitgehalten. Neben niedergelassenen Vertrags- und Privatärzten und -ärztinnen können auch Betriebsärzte und Betriebsärztinnen sowie Krankenhäuser Schutzimpfungen gegen Covid-19 anbieten. Hiervon profitieren insbesondere Personen, die am Arbeitsplatz besonders exponiert sind. Die teilnehmenden und registrierten Praxen sind online unter https://arztsuche.kvsh.de/ zu finden.
Die im Land in Zusammenarbeit mit Partnern vor Ort angebotenen offenen Impfaktionen sind unter www.impfen-sh.de zu finden. Dort können sowohl Erst-, Zweit-, als auch Auffrischimpfungen durchgeführt werden.
Hinweis zur Grippe- und Coronaschutzimpfung:
Nach Angaben des RKI muss zwischen der Impfung von COVID-19-Impfstoffen und anderen Totimpfstoffen (z.B. Influenza-Impfstoff) kein Mindestabstand eingehalten werden, diese können nach Empfehlung der STIKO auch zeitgleich gegeben werden. Es ist zu beachten, dass Impfreaktionen häufiger als bei der getrennten Gabe auftreten können. Wirksamkeit und Sicherheit entsprechen bei gleichzeitiger Anwendung verschiedener Impfstoffe im Allgemeinen denen bei jeweils alleiniger Anwendung. Die RKI-Pressemitteilung dazu finden Sie hier: https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/PM_2021-09-24.html