Kiel (pm). Die Landesregierung hat am 12. Oktober die Geltungsdauer der bereits bestehenden Corona-Bekämpfungsverordnung für vier weitere Wochen verlängert. Somit gilt weiterhin für Innenräume die 3G-Regelung (vollständig geimpft, genesen, negativ getestet). Wo die 3G-Regelung nicht greift (unter anderem im öffentlichen Personenverkehr und Einzelhandel), gilt weiterhin die Maskenpflicht.
Einzige Änderung in der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung: Im Pflegebereich gilt (wie bereits in den Krankenhäusern), dass Besucher mit einer akuten Atemwegserkrankung eine Einrichtung betreten dürfen, wenn dies beispielsweise aus sozialethischen Gründen erforderlich ist (insbesondere im Falle einer Sterbebegleitung).
Die ausschließlich um den genannten Punkt ergänzte Verordnung gilt von Sonntag, 17. Oktober, bis einschließlich Sonntag, 14. November. Die Ersatzverkündung der Verordnung erfolgte aus rechtstechnischen Gründen am gestrigen Mittwoch.