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Titel Gesundheit

Inanspruchnahme der Krebs-Früherkennung weiter gesunken

von Pressemitteilung
Oktober 8, 2021
Inanspruchnahme der Krebs-Früherkennung weiter gesunken

Männer sollten die kostenfreien Früherkennungsuntersuchungen der gesetzlichen Krankenkassen besser nutzen. Denn wenn Krebs frühzeitig erkannt wird, bestehen gute Heilungschancen. Foto: AOK/hfr

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Herzogtum Lauenburg (pm). Die Männer im Kreis Herzogtum Lauenburg sind beharrliche Vorsorgemuffel. Das bestätigt eine aktuelle Auswertung der AOK NordWest deutlich. Danach war im vergangenen Jahr nicht einmal jeder siebente Mann über 45 Jahren (15,2 Prozent) bei der Krebs-Früherkennung. In 2019 waren es 18,1 Prozent. „Männer nutzen immer weniger die kostenfreien Früherkennungsuntersuchungen der gesetzlichen Krankenkassen. Die Corona-Pandemie hat besonders im ersten Halbjahr des letzten Jahres einen Teil dazu beigetragen und zu einem weiteren Rückgang geführt, da die Menschen unter den Pandemiebedingungen Arztbesuche vermeiden wollten”, sagt AOK-Serviceregionsleiter Reinhard Wunsch.

Durch die Krebsvorsorge ist es aber möglich, bereits Frühstadien von Krebs zu erkennen. „Die Chance der frühen Diagnostik sollte unbedingt genutzt werden“, so Wunsch. Nach den derzeit aktuellsten Zahlen des Krebsregisters Schleswig-Holstein wurden im nördlichsten Bundesland im Jahr 2018 insgesamt 18.576 Krebs-Neuerkrankungen und 8.897 Todesfälle erfasst. Die Zahlen zeigen, wie wichtig es ist, auf Warnzeichen des Körpers zu achten und Risiken nicht zu ignorieren. Finanzielle Gründe für das geringe Interesse an der Krebsvorsorge scheiden jedenfalls aus. „Die gesetzlichen Früherkennungsuntersuchungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen vollständig bezahlt”, sagt Wunsch.

Untersuchung für Männer: Prostata und Darmspiegelung

Männer haben ab dem Alter von 45 Jahren einmal im Jahr Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen. Dazu gehören die Untersuchung der Prostata, der äußeren Geschlechtsorgane sowie das Abtasten der regionären Lymphknoten. Männer können ab 50 Jahren zweimal eine Darmspiegelung auf Kosten ihrer gesetzlichen Krankenkasse vornehmen lassen. Die zweite Darmspiegelung wird frühestens zehn Jahre nach der ersten angeboten, sofern bei der ersten Darmspiegelung keine Auffälligkeiten gefunden wurden. Wahlweise kann jährlich ein Schnelltest auf verborgenes Blut im Stuhl vorgenommen werden, ab 55 Jahren alle zwei Jahre.

Krebs-Früherkennung für Frauen

Seit Anfang 2020 gibt es ein neues organisiertes Verfahren zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs. „Dadurch haben sich die Inhalte der Untersuchungen und das Intervall der Anspruchsberechtigung teilweise verändert“, so Ackermann. Frauen haben ab dem Alter von 20 Jahren nach wie vor einmal jährlich Anspruch auf Krebs-Früherkennung. Dazu gehören Untersuchungen der Geschlechtsorgane und ein Abstrich vom Muttermund sowie aus dem Gebärmutterhals. Ab dem 35. Lebensjahr wird der Abstrich alle drei Jahre durchgeführt, zusätzlich erfolgt ein Test auf humane Papillomviren (HPV). Ab dem 31. Lebensjahr ist ein Abtasten der Brust und der Achselhöhlen vorgesehen. Von 50 bis 69 Jahren kann alle zwei Jahre eine Mammographie im Rahmen des Mammographie-Screenings durchgeführt werden. Zur Darmkrebsfrüherkennung wird ab dem 51. Lebensjahr einmal jährlich ein Schnelltest auf verborgenes Blut im Stuhl angeboten, ab 55 Jahren alle zwei Jahre. Alternativ ist ab dem Alter von 55 Jahren zweimal eine Darmspiegelung möglich. Die zweite Darmspiegelung wird frühestens 10 Jahre nach der ersten angeboten, sofern bei der ersten Darmspiegelung keine Auffälligkeiten gefunden wurden.

Bei besonderen Risiken oder Beschwerden können nach wie vor unabhängig davon bei Männern und Frauen Darmspieglungen durchgeführt werden. Zur regelmäßigen Darmkrebsvorsorge werden gesetzlich Versicherte von ihrer Krankenkasse schriftlich eingeladen.

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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