Ratzeburg (pm). Am 22. September 2021 hat Gunnar Koech über seinen Rechtsanwalt Einspruch gegen die Gültigkeit der Abwahl seiner Person vom Amt des Bürgermeisters der Stadt Ratzeburg am 22. August 2021 eingelegt. Das teilt aktuell die Stadtverwaltung mit.
Die Kommunalaufsicht des Kreises Herzogtum Lauenburg, Stadtpräsident Ottfried Feußner sowie die Mitglieder der Stadtvertretung wurden darüber informiert. Der Einspruch werde entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holstein (Gemeinde- und Kreiswahlgesetz – GKWG) geprüft.
–