Mölln (pm). Kurz vor den Herbstferien macht der Runde Tisch gegen Kinderarmut in Mölln auf eine finanzielle Förderung von Familienurlauben aufmerksam. So besteht die Möglichkeit beim Kreis Herzogtum Lauenburg einen entsprechenden Zuschuss zu erhalten, wenn die Familie anspruchsberechtigt (zum Beispiel durch Leistungsbezug nach SGB II, SGB XII oder AsylbG) ist und die geplante Ferienmaßnahme anerkannt ist.
„Gerade in der aktuellen Zeit wird eine Auszeit in vielen Familien dringend benötigt. Die Möglichkeit einer Bezuschussung von Familienurlauben ist vielen nicht bewusst“, kommentiert Horst Grünwald vom Runden Tisch gegen Kinderarmut in Mölln. Seit dem Jahr 2020 werden nur noch Urlaubsmaßnahmen gefördert, die im Katalog der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung aufgeführt sind. Eine Übersicht über die anerkannten Familienferienstädten findet sich im Online-Verzeichnis unter www.bag-familienerholung.de.
Die genauen Förderbedingungen, sowie die Antragsunterlagen erhalten Familien beim zuständigen Fachdienst Kindertagesbetreuung, Jugendförderung und Schulen der Kreisverwaltung Herzogtum Lauenburg.