Herzogtum Lauenburg (pm). Seit Anfang August 2021 nimmt das Infektionsgeschehen im Kreis Herzogtum Lauenburg wieder an Fahrt auf. Mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 60 ab Freitag, 20. August 2021, liegt der Kreis sogar deutlich über dem Bundesdurchschnitt von etwa 45 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern in sieben Tagen.
Seit Donnerstag, 19. August 2021, gilt im Kreis Herzogtum Lauenburg die 79. Allgemeinverfügung des Kreises Herzogtum Lauenburg zu SARS-CoV-2, welche die bestehenden Regelungen zur Absonderungspflicht in Teilen ändert. So gilt für enge Kontaktpersonen zu Infizierten weiterhin, dass sie sich, sobald sie Kenntnis von der Infektion ihres Kontaktes erlangen, unmittelbar für vierzehn Tage in Quarantäne zu begeben haben. Dies gilt nicht für geimpfte Personen sowie Genesene, die in den letzten sechs Monaten mit dem Erreger infiziert waren, und jetzt neu für Kontakte innerhalb von Kindertagesstätten, Kinderpflegestellen und Schulen. Im Einzelfall, insbesondere bei Kontakten in den genannten Einrichtungen, kann das Gesundheitsamt auch in diesen Fällen eine Quarantäne anordnen.
Eine Kontaktaufnahme und Quarantäneanordnung für enge Kontaktpersonen durch das Kreisgesundheitsamt erfolgt in der Regel nicht mehr, die Verpflichtung zur Quarantäne gilt durch die Allgemeinverfügung unmittelbar. Personen mit einem positiven Selbst- oder Schnelltest sind wie bisher zu einer umgehenden PCR-Testung über den Hausarzt verpflichtet. Personen mit positivem PCR-Test werden, als sogenannter Indexfall, weiterhin durch das Gesundheitsamt kontaktiert und erhalten eine Isolierungsanordnung.
„Das Eindämmen der Corona-Pandemie, das sogenannte Containment, bei ansteigenden Infektionszahlen und gleichzeitig weitreichenden Öffnungen im gesellschaftlichen Leben kann durch das Gesundheitsamt auf Dauer nicht geleistet werden,“ erklärt Landrat Dr. Christoph Mager den Strategiewechsel. „Eine Kontaktermittlung ist bei der hohen Zahl an zwischenmenschlichen Kontakten außerhalb eines Lockdowns, bei dem die Kontakte deutlich reduziert waren, für die Mitarbeitenden nicht zu schaffen. Wichtig ist jetzt, wo allen Impfwilligen ein Impfangebot gemacht werden konnte, dass jeder wieder selbst Verantwortung für sich übernimmt und wir uns vorrangig um den Schutz der gefährdeten Bevölkerungsgruppen kümmern,“ so der Landrat weiter. „Das bedeutet aber auch, dass enge Kontaktpersonen sich nun in eigener Verantwortung ohne explizite Anordnung in Quarantäne begeben und sich über das Meldeformular unter www.kreis-rz.de/corona beim Gesundheitsamt melden müssen. Eine Ausnahmeregelung besteht für Kontakte in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Schulen. Dort prüft das Gesundheitsamt das Infektionsrisiko individuell, so dass keine automatische Quarantäne greift.“
Eine Bescheinigung über die Quarantäne für den Arbeitgeber erhalten Kontaktpersonen weiterhin, wenn sie sich über das Meldeformular an das Gesundheitsamt wenden. Wer nun glaubt, dass er sich durch dieses Vorgehen einer Quarantänepflicht entziehen kann, sei allerdings gewarnt: Der Verstoß gegen die per Allgemeinverfügung angeordneten Melde- und Absonderungspflichten kann mit Bußgeld bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Mit Stand von Donnerstag, 18:00 Uhr zählte das Kreisgesundheitsamt insgesamt 5528 labordiagnostisch bestätigte Infektionen mit SARS-CoV-2 und damit 29 mehr als am Vortag. 5122 Personen gelten zwischenzeitlich wieder als genesen, 108 Personen verstarben aufgrund ihrer Covid-19-Erkrankung. Die 7-Tage-Inzidenz steigt zu Freitag voraussichtlich auf 68,7 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern.
Alle aktuellen Informationen zu Corona im Kreis Herzogtum Lauenburg unter www.kreis-rz.de/corona.