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Titel Herzogtum Lauenburg Ratzeburg

Leserbrief zur Bürgermeisterabwahl: Es gibt keine Verschwörung

Leserbrief von Leserbrief
August 12, 2021
Lesebrief: Mehr als ‚Beinchen schwingen‘ beim Jazz in der Kirche

Foto: pixabay.com

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In einem Leserbrief in der Marktzeitung echauffierte sich Frau Dieudonné aus Ratzeburg über die der Wahlbenachrichtigung beiliegende Stellungnahme des Stadtrates, welche Sie als – Zitat – „eine unsägliche Zusammenstellung von unbegründeten Zitaten und diffamierenden und die Wähler manipulierenden Äußerungen, die jegliche Sachlichkeit entbehren lassen“ bezeichnete. Gleichzeitig verwies Sie auf ihre Internetseite, (https://dieschoenestimme.breedmusic.de/meine-meinung/index.html) auf welcher sie eine „ausführliche Analyse des Textes“ veröffentlichte. Beides habe ich gelesen und in beiden Fällen fand ich eine gefährliche Mischung aus Halbwissen und Unkenntnis über die bisherigen Vorgänge.

Ich selber bin Verwaltungsfachangestellter und bei einer Stadtverwaltung angestellt – nicht Ratzeburg, dies möchte ich klarstellen. Als solcher ist es, meiner Auffassung nach, meine Verpflichtung, eine strikte Neutralität zu wahren. Doch in diesem Fall kann ich nicht schweigen, denn hier werden Recht und Gesetz teils verdreht, teils ignoriert und die wichtigen Fakten vergessen. Also sage ich:

Sehr geehrte Frau Dieudonné,

ich habe sowohl Ihren Leserbrief in der letzten Marktausgabe gelesen als auch Ihre Meinung zu dem gesamten Vorgang auf Ihrer Webseite. Nach reiflicher Überlegung denke ich, dass mehrere Punkte so nicht stehen gelassen werden dürfen:

Zuerst schien es Sie zu verwundern, dass der Name des Bürgermeisters, Herrn Koech, weder in der Bezeichnung des Bürgerentscheides, noch in der Abstimmungsfrage auftaucht. Dies hat einen einfachen Grund: nach der Gemeindeordnung ist dies nicht zwingend vorgesehen. Inwieweit die Nennung des Namens notwendig ist, muss dann jeder für sich entscheiden. Allerdings sollte jedem Bürger bewusst sein, wer aktuell Bürgermeister ist, was eine Namensnennung quasi überflüssig macht. Inwieweit es sich hier um schlechten Stil handelt, überlasse ich der allgemeinen Diskussion.

Zweitens beschwerten Sie sich über die, Ihrer Ansicht nach, nicht vollumfängliche Berichterstattung in der Presse, welche lediglich die Meinung der Gegner des Bürgermeisters, Herrn Koech, publiziere. Dazu möchte ich anmerken, dass Herr Koech selber seine Meinung vorrangig durch soziale Medien publiziert, beispielsweise Videos. Gleichzeitig erschienen bereits mehrere Artikel, unter anderem auch in den Lübecker Nachrichten, in welchen die Sichtweise Herrn Koechs dargestellt wurde. Am 29.07. kam er sogar im NDR Schleswig-Holstein-Magazin im Fernsehen zu Wort. Bislang jeder Artikel den ich gelesen habe umfasste auch direkte Aussagen des Bürgermeisters. Ich halte die Berichterstattung ganz im Gegenteil für ziemlich ausgewogen. Insofern kann ich dieses Argument nicht nachvollziehen.

Drittens fragen Sie nach den Verursachern des politischen Trümmerfeldes. Hierzu schließe ich mich Ihrer Sichtweise gerne an: An einer zerrütteten Ehe sind in der Regel beide schuld. Hier wird es auch so sein. Allerdings sind Partner in einer Ehe gleichberechtigt. Der Bürgermeister jedoch untersteht dem Stadtrat und hat vor allem die Aufgabe, Anweisungen auszuführen. Er ist hier also nicht gleichberechtigt. Wenn er seine Kompetenzen überschreitet und unberechtigt in die Entscheidungen der kommunalen Selbstverwaltung eingreift, dann kann man wohl durchaus berechtigt Konsequenzen ziehen, sprich: die Abwahl einleiten.

Viertens monieren Sie, dass lediglich eine Aussage des Ehrenwehrführers vorliege, nicht des aktuellen Wehrführers. Dieser arbeitet hauptamtlich für die Stadt Ratzeburg und ist als solcher dem Bürgermeister unterstellt. Damit hat der Bürgermeister durchaus das Recht, ihm „den Mund zu verbieten“, sprich, offizielle Aussagen über Verwaltungsinterna zu unterbinden. Dies hat der Bürgermeister im Vorfeld einer Hauptausschusssitzung getan und meinen Informationen nach gilt diese Anweisung noch. Der stellvertretende Bürgermeister ist lediglich dazu da, den täglichen Betrieb aufrecht zu erhalten. Diese Anweisung zurücknehmen darf er nicht. Nebenbei schreibt das Gesetz vor, wie eine Begründung zu einem Bürgerentscheid auszusehen hat. Diese hat kurz und knapp zu sein. Aussagen auf das notwendigste herunterzubrechen ist dazu leider notwendig. Der Bürger muss sich schon selbst informieren.

Fünftens fragen Sie, wie das Verhältnis des Bürgermeisters zu den anderen Schulleitern aussieht. Diese Frage ist verständlich, aber nicht relevant, da lediglich die Schulleitung der Lauenburgischen Gelehrtenschule dem Bürgermeister direkt untersteht. Diese läuft unter städtischer Trägerschaft, wohingegen alle anderen Schulen dem Schulverband unterstehen, deren Vorsitzende später zu Wort kommt. Was Ihren Vorwurf eines falschen Zitates angeht, verweise ich hierzu auf den Artikel in der Onlinezeitung Herzogtum Direkt, in welchem die Schulleitung und die Elternvertreter der LG ihre Sichtweise darstellen. Damit verliert meiner Auffassung nach die Aussage Herrn Koechs, dass es keine Differenzen gäbe, sehr an Glaubwürdigkeit. Aufgrund der Grammatik entweder die Intelligenz des Schulleiters in Frage zu stellen oder gar von einer Fälschung zu sprechen, empfinde ich nebenbei bemerkt als beleidigend.

Sechstens sagten Sie, dass Sie nicht in der Lage seien, das Verhältnis zur Schulverbandsvorsteherin zu recherchieren. Auch hierzu verweise ich auf Herzogtum Direkt, wo es einen sehr langen Artikel zu diesem Thema gibt. Die Vorsteherin zeigte sich hier sehr frustriert über andauernde Behinderungen und Grenzüberschreitungen durch den Bürgermeister.

Siebtens möchte ich darauf hinweisen, dass es schon sehr merkwürdig ist, wenn ein Bürgermeister ein Disziplinarverfahren gegen eine (leitende) Mitarbeiterin eröffnet, welche ihn in öffentlicher Sitzung der Lüge bezichtigt – noch dazu nur einen Tag vor der Sondersitzung, in welcher seine Abwahl beschlossen werden soll. Halten Sie dies wirklich für einen Zufall? Ich halte dies eher für den Versuch, ein Exempel zu statuieren. Was denken Sie würde wohl mit weiteren Mitarbeitern geschehen, die jetzt an die Öffentlichkeit träten, falls der Bürgermeister ins Rathaus zurückkehrt? Ein Disziplinarverfahren – selbst ein unberechtigtes – gegen Verwaltungsmitarbeiter ist mitnichten ein Pappenstiel.

Gerechtfertigt oder nicht – darüber entscheidet die Dienststelle – sprich: unter anderem der Bürgermeister. Und das kann durchaus zur Auflösung des Arbeitsvertrages führen. Ich halte diese Angelegenheit daher vielmehr für die Anwendung stalinistischer Methoden, welche genau darauf abzielen, Kritiker aus den eigenen Reihen zum Schweigen zu bringen – vielleicht irre ich mich aber auch. Grundsätzlich ermuntere ich Sie außerdem, die Protokolle der Ratssitzungen auf der Internetseite der Stadtverwaltung zu lesen. Auf der Sondersitzung des Stadtrates gab der Bürgermeister an, dass er ein Disziplinarverfahren gegen besagte Mitarbeiterin angeordnet hat – die Angelegenheit ist also bekannt. Die Protokolle sind ebenso öffentlich zugänglich wie die Sitzungen selbst. Sehr tiefgreifend können Ihre Recherchen in diesem Fall anscheinend leider nicht gewesen sein.

Achtens ist es eine Tatsache, dass der Bürgermeister für den Stadtrat arbeitet und seine Anweisungen somit auszuführen hat. Diese Vorwürfe als verletzte Gefühle von Seiten der Politik abzutun verfehlt somit das Ziel. Hier geht es schließlich um die Ausführung einer hoch dotierten Aufgabe – der Durchführung demokratisch getroffener Entscheidungen zum Wohle unserer Stadt. Gefühle haben damit absolut nichts zu tun. Der Bürgermeister ist nicht berechtigt, diese Entscheidungen zu unterwandern, zu verändern oder zu ignorieren. Ansonsten wäre er der Diktator der Stadt. Als Demokratin werden Sie dies sicherlich nicht gutheißen können und stattdessen die Gewaltenteilung – mithin das Grundprinzip der Demokratie – anerkennen: Der Stadtrat trifft die Entscheidungen und der Bürgermeister führt sie aus. Da Ihnen hier laut eigener Aussage die Details fehlen verweise ich erneut auf die Protokolle der vergangenen Sitzungen. Hier ist dokumentiert, wie Entscheidungen des Rates bewusst umgangen oder ignoriert wurden. Dies ohne genaue Kenntnis der Fakten – wie sie ja selber zugeben – Unterstellungen zu nennen und Manipulation vorzuwerfen finde ich gelinde gesagt fragwürdig.

Neuntens möchte ich Sie erneut ermuntern, ab und an eine Sitzung des Stadtrates und/ oder der Ausschüsse zu besuchen oder zumindest die Protokolle zu lesen. Dann wären Sie nämlich in die „Interna“ eingebunden und müssten nicht mutmaßen. Das Disziplinarverfahren gegen Herrn Koech bezieht sich auf die vermutete Unterschlagung von städtischen Mitteln – präzise gesagt ließ der Bürgermeister die Vereinsbeiträge in der Vereinigung der hauptamtlichen Bürgermeister und Landräte in Schleswig-Holstein vom Konto der Stadt abbuchen, nicht seinem Privatkonto – obwohl er als Privatperson eingetreten war und nicht die Stadt Ratzeburg. Diese Angelegenheit fiel nur durch Zufall bei der Durchsicht des Jahresabschlusses im Finanzausschuss auf. Dies ist nicht nur im Protokoll der Sitzung niedergelegt. Es gab auch vor einigen Wochen einen Artikel im Markt dazu. Dementsprechend liegt hier also mitnichten ein Manipulationsversuch des Stadtrates vor, wie von Ihnen unterstellt. Erneut halte ich es für fragwürdig, ohne genaue Kenntnis der Faktenlage hinter jeder Aussage des Stadtrates eine Manipulation zu vermuten.

Zehntens möchte ich darauf hinweisen, dass Sie als Demokratin die Grundlagen unserer Demokratie, sprich, das Gesetz kennen sollten. Hierzu verweise ich auf § 57 der Gemeindeordnung, die spätestens sechs Monate nach einer Abwahl die Neuwahl eines Bürgermeisters fordert. Dementsprechend wäre Herr Bruns eben nicht für die kommenden drei Jahre unser Bürgermeister. Es erfolgt eine Neuwahl. Gleichzeitig verweise ich darauf, dass laut Hauptsatzung der Stadt Ratzeburg der Bürgermeister für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt wird – nicht fünf Jahren, wie Sie fälschlich angeben.

Abschließend frage ich Sie: Glauben Sie wirklich, dass sich alle angeführten Stellen – Stadtrat, Schulleitung, Feuerwehr, Schulverbandsvorsteherin, Verwaltungsmitarbeiter – zusammengetan haben, um bewusst gegen den Bürgermeister zu arbeiten? Dass sie alle versucht haben, das Arbeitsverhältnis zum Bürgermeister zu vergiften und dass er auf diese Weise Opfer einer bösartigen Verschwörung geworden ist? Dass auch Kreisverwaltung, Innenministerium, Staatsanwaltschaft und sogar das Verwaltungsgericht in diese Verschwörung verwickelt sind? Ratzeburg ist eine Kleinstadt – kein zum Leben erweckter Politthriller. Es gab vor kurzem einmal einen US-Präsidenten, der auch von sich selbst behauptete, dass alle gegen ihn seien, dass alle sich gegen ihn verschworen hätten und dass alle versuchten, seine großartige Arbeit zu behindern. Und dass, obwohl er doch nur die allumfassende Korruption bekämpfen wolle. Doch weil er diesen Sumpf trockenlegen wolle, deswegen sei das Establishment gegen ihn. Dummerweise stellte sich am Ende heraus, dass nicht das vermeintliche Establishment, sondern dieser Präsident selbst das Problem war. Was, wenn dies auch hier der Fall wäre?

Ein amerikanisches Sprichwort sagt: „Wenn Dich einer einen Esel nennt, dann wundere Dich. Wenn Dich ein zweiter einen Esel nennt, tu es als Zufall ab. Spätestens wenn Dich ein dritter einen Esel nennt, solltest Du Dir einen Sattel kaufen.“

Börge Jacobsen

 

Tags: Gunnar Koech
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