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Titel Herzogtum Lauenburg

Verfahrensweise zum anstehenden Bürgerentscheid in Ratzeburg

von Pressemitteilung
Juli 29, 2021
Verfahrensweise zum anstehenden Bürgerentscheid in Ratzeburg

Das Rathaus in Ratzeburg. Foto: hfr

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Ratzeburg (pm). Die Bürger der Stadt Ratzeburg sind am Sonntag, 22. August 2021, aufgerufen, im Rahmen eines Bürgerentscheids über die Abwahl des Bürgermeisters zu befinden. Entsprechende Abstimmungsbenachrichtigungen wurden in der vergangenen Woche an alle Haushalte versandt, auch mit dem Hinweis auf die Möglichkeit zur Briefwahl.

Das aktuell betriebene Verfahren zur Abwahl des Bürgermeisters wurde am 25. Mai 2021 von der Stadtvertretung der Stadt Ratzeburg einstimmig beschlossen. Die Gemeindeordnung Schleswig-Holstein fordert im Rahmen eines Verfahrens zur Abwahl des Bürgermeisters, dass der Versendung der Abstimmungsbenachrichtigungen ein Informationsschreiben der Initiatoren des Abwahlverfahrens beizulegen ist. Darin sollen der Abstimmungsgegenstand sowie die Standpunkte und Begründungen der Stadtvertretung dargelegt werden. Es ist vom Stadtpräsidenten Ottfried Feußner als Leiter der Stadtvertretung zu unterzeichnen, so wie jegliche Stellungnahmen, Auskunftsschreiben und sonstige Korrespondenz der Stadtvertretung. Das der Abstimmungsbenachrichtigung beigefügte Schreiben der Stadtvertretung der Stadt Ratzeburg vom 28. Juni 2021 entspricht diesen Anforderungen. Die Beilage eines eigenen Informationsschreibens des Bürgermeisters ist laut Gemeindeordnung nicht vorgesehen. Dies wurde durch Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 15. Juli 2021 bestätigt.

Politikwissenschaftler Mark Sauer betonte in seiner Funktion als Pressesprecher der Stadt Ratzeburg diesbezüglich: „Das Informationsschreiben der Stadtvertretung dient zur Meinungsbildung und ist als Aufruf an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger zu verstehen, sich selbst ein Bild zu machen. Bürgerinnen und Bürger sollten im Sinne dieses Bürgerentscheides das Gespräch suchen, mit ihren Stadtvertreterinnen und Stadtvertretern, den von den Konflikten betroffenen Funktionsträgern der Stadt, mit der Stadtverwaltung zu den Verfahrensfragen und mit dem Bürgermeister. Nur so kann eine fundierte Meinungsbildung gelingen. Unerlässlich ist dabei jedoch der respektvolle Umgang allen beteiligten Personen gegenüber.“

Tags: Gunnar KoechRatzeburg

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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