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Titel Gesundheit

Quarantäne-Regeln bei Reiserückkehr beachten!

Pressemitteilung von Pressemitteilung
Juli 24, 2021
Vollversammlung des Ortsjugendringes Ratzeburg

Foto: pixabay.com

696
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Kiel (pm). Gut eine Woche vor Ende der Sommerferien in Schleswig-Holstein appelliert Gesundheitsstaatssekretär Dr. Matthias Badenhop an Reiserückkehrende: „Beachten Sie die weiterhin gültigen Regeln der Bundesregierung: Wer aus einem Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet einreist, muss sich grundsätzlich direkt nach Ankunft in häusliche Quarantäne begeben! Für geimpfte, genesene oder getestete Personen kann es Ausnahmen geben.“ Die derzeit gültigen Regeln finden Rückkehrende auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende.html, daraus:

· Die Quarantänezeit beträgt derzeit zehn Tage bei Rückkehr aus einem Risikogebiet oder Hochinzidenzgebiet. Bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet beträgt sie vierzehn Tage.

· Die häusliche Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn ein Impfnachweis oder ein Genesenennachweis oder über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter https://einreiseanmeldung.de übermittelt wird. Wird der Nachweis bereits vor Einreise übermittelt, so ist keine Quarantäne erforderlich. Nach Aufenthalt in Virusvariantengebieten sind auch Personen mit Genesenen- oder Impfnachweis zu einer vierzehntägigen Quarantäne verpflichtet. Diese kann auch nicht vorzeitig beendet werden.

· Nach Voraufenthalt in einem einfachen Risikogebiet kann die häusliche Quarantäne vorzeitig beendet werden, wenn ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter https://einreiseanmeldung.de übermittelt wird. Die Quarantäne kann dann ab dem Zeitpunkt der Übermittlung beendet werden. Wird der Nachweis bereits vor Einreise übermittelt, so ist keine Quarantäne erforderlich.

· Nach Voraufenthalt in Hochinzidenzgebieten kann eine Testung frühestens fünf Tage nach Einreise vorgenommen werden

Die Einstufung in Risikogebiete, Hochinzidenzgebiet und Virusvariantengebiet finden Sie auf den Seiten der Robert-Koch-Instituts unter RKI – Coronavirus SARS-CoV-2 – Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI. Derzeit (23.7.) sind beispielsweise Teile Dänemarks (Regionen Hovedstaden inkl. Kopenhagen und Bornholm sowie Färöer) als Risikogebiet ausgewiesen.

Die Bundesregierung hat angesichts des starken Reise- und Grenzverkehrs beschlossen, die Quarantäne-Regelungen der Coronavirus-Einreiseverordnung zu verlängern in leicht angepasster Form. Die angepasste Verordnung soll zum 28. Juli in Kraft treten. Dabei besteht die Quarantänepflicht grundsätzlich weiterhin. Weitere Info: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html. Hintergrund: Mit dem vierten Bevölkerungsschutzgesetz vom 29. März 2021 wird die Einreisequarantäne bundeseinheitlich durch die Bundesregierung im Bundes-Infektionsschutzgesetz geregelt.

Impfen

Staatsekretär Badenhop erinnert: „Lassen Sie sich jetzt impfen, schützen Sie Ihre Gesundheit und die Gesundheit derer, die sich nicht impfen lassen können. Noch nie war es so einfach, eine Impfung zu erhalten, nutzen Sie die zahlreichen Angebote. Jede geimpfte Person trägt dazu bei, den Anstieg der Anzahl der Infektionen zu bremsen.“ Gerade vor dem Hintergrund von Reiserückkehrenden aus Risikogebieten, sei die Impfung ein einfacher und wirksames Mittel, einer schweren Erkrankung vorzubeugen.

– Ab heute kann für alle Impfzentren unter www.impfen-sh.de wieder der Wunschtermin gebucht werden.

– In allen Impfzentren können Menschen sich ab jetzt auch ohne Anmeldung impfen lassen, gegebenenfalls mit etwas Wartezeit, die abhängig von der Inanspruchnahme ist. Bei diesen offenen Angeboten werden alle verfügbaren Impfstoffe angeboten. In den Impfzentren in Kiel, Neumünster, Dithmarschen, Geesthacht, Prisdorf, Elmshorn und Wahlstedt kommt der mRNA Impfstoff von moderna zum Einsatz, der für Personen ab 18 Jahren zugelassen ist.

– Auch Jugendliche ab zwölf Jahren können sich mit oder ohne Termin impfen lassen.

– Offene Impfaktion finden auch weiterhin regional statt und werden vor Ort beworben von den Kommunen und Partnern. Beispielsweise:

· am Sonntag, 25.7., 10-16 Uhr, mit Biontec und Johnson und Johnson in Timmendorfer Strand, Testzentrum Kurmittelhaus, Am Kurpark 12, 23669 Timmendorfer Strand

· Montag, 26.7. ab 13 Uhr, Start der Impfaktionen an Bahnhöfen/ Busbahnhöfen in Flensburg: Haltestelle Südermarkt, 24937 Flensburg auf Vermittlung von Nah.SH, organisiert von der Aktiv Bus GmbH, die einen Gelenkbus als Impfzentrum stellt mit dem Impfstoff von Biontech und Johnson und Johnson. Ebenfalls in Flensburg findet beispielsweise am Montag eine Impfaktion Am Sultanmarkt, Neustadt 39, statt. Mitzubringen sind – wenn möglich – ein Ausweisdokument, der Impfausweis sowie ausgedruckte und ausgefüllte Dokumente für die Impfung (siehe www.impfen-sh.de oder direkt https://www.schleswig-holstein.de/coronavirus-impfdokumente)

Tags: CoronaImpfungQuarantänezeitReiserückkehrer
Pressemitteilung

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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