Herzogtum Lauenburg (pm). Seit zwei Jahren wird im Kreis Herzogtum Lauenburg um die Organisation des Rettungsdienstes ab dem 1. Januar 2022 gerungen. Hintergrund war die Verpflichtung des Kreises vor der EU-Kommission, den Rettungsdienstvertrag mit dem DRK Kreisverband kündigen zu müssen, um ein Beihilfeverfahren beenden zu können.
Nach langen Beratungen hatten die Fraktionen des Kreistags beschlossen, von der sogenannten Bereichsausnahme Gebrauch zu machen: Damit sollten sich ausschließlich gemeinnützige Organisationen um die künftige Durchführung des Rettungsdienstes bewerben können. Ziel dieser Privilegierung der gemeinnützigen Organisation war insbesondere, die Anbindung des Rettungsdienstes an den ehrenamtlich geleisteten Katastrophenschutz weiterhin zu gewährleisten. Dazu wurden Leistungsverzeichnisse und Zuschlagskriterien erarbeitet, so dass Anfang des Jahres das Auswahlverfahren beginnen konnte.
Zuletzt wurde der Kreis allerdings im Rahmen rechtlicher Auseinandersetzungen an gleich drei verschiedenen Stellen beschäftigt: Zum einen wendeten sich ein gewerblicher und ein gemeinnütziger Anbieter von Rettungsdienstleistungen gegen das Auswahlverfahren an sich und haben vor der Vergabekammer beantragt, das gesamte Auswahlverfahren aufzuheben. Dieses Verfahren behindert derzeit insgesamt den weiteren Fortgang des Vergabeverfahrens, da Zuschläge bis zur Entscheidung nicht erteilt werden dürfen. Wegen Arbeitsüberlastung hat die Vergabekammer zudem mitgeteilt, nicht kurzfristig entscheiden zu können.
Zum anderen hat sich bis gestern eine Hilfsorganisation, die sich um die künftige Durchführung des Rettungsdienstes beworben hat, vor dem Verwaltungsgericht gegen vom Kreis geforderte Qualitätsstandards bei der Patientenversorgung gewandt, welche sie für zu hoch hält. Schließlich liegt eine Beschwerde eines Bieters gegen eine Hilfsorganisation mit dem Antrag vor, sie vom Auswahlverfahren auszuschließen, weil sie unzulässig Einfluss auf Entscheidungsprozesse im Auswahlverfahren genommen haben soll.
Diese Verfahren lassen nicht erwarten, dass der Rettungsdienst ab 1. Januar 2022 rechtssicher unter Einbindung der gemeinnützigen Organisationen ohne weitere gerichtliche Verfahren neu organisiert werden kann. Der für den Rettungsdienst zuständige Haupt- und Innenausschuss des Kreises hat deshalb in seinen Beratungen mehrheitlich beschlossen, das Ausschreibungsverfahren aufzuheben und stattdessen den Rettungsdienst in Eigenregie durch den Kreis durchführen zu lassen. Diese Aufgabe wird die kreiseigene Herzogtum Lauenburg Rettungsdienstgesellschaft (HLR) übernehmen, die ursprünglich zur Administration des Rettungsdienstes und Durchführung der Rettungsdienstausschreibung gegründet worden war.
Die Rettungsdienstmitarbeitenden, die im Wege eines Betriebsübergangs einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung haben, werden durch die HLR übernommen. Dabei werden auch Brüche in der betrieblichen Altersvorsorge ausgeschlossen, die der Betriebsrat des DRK zuletzt öffentlich beklagt hatte, da eine Tarifbindung an den TVöD vorgesehen ist. „Für die Verunsicherung bei den Mitarbeitenden des Rettungsdienstes angesichts des auslaufenden Rettungsdienstvertrages habe ich natürlich Verständnis, gerade deswegen war es wichtig, jetzt für Klarheit für alle Beteiligten zu sorgen,“ erklärte Landrat Dr. Christoph Mager am Freitag. „Eine Übernahmegarantie bei einem tarifgebundenen Arbeitgeber im öffentlichen Dienst mit betrieblicher Altersvorsorge ist aber eine Perspektive, die keine Angst machen muss. Andere Kreise sind diesen Weg auch erfolgreich gegangen,“ so Mager weiter.
Um die sehr gute Anbindungen der im Katastrophenschutz tätigen Hilfsorganisationen zum Rettungsdienst aufrecht zu erhalten, wird die HLR auf diese Hilfsorganisationen zugehen und sie in die Gestaltung des Rettungsdienstes einbeziehen. „Mit dem gestrigen Beschluss gibt es endlich Sicherheit, wie der Rettungsdienst im Kreis ab dem kommenden Jahr aufgestellt wird,“ erklärte Landrat Dr. Christoph Mager. „In Anbetracht der noch anhängigen Verfahren, erscheint es zum jetzigen Zeitpunkt nahezu ausgeschlossen, dass die Leistungen des Rettungsdienstes fristgerecht hätten vergeben werden können. Durch die nun beschlossene Kommunalisierung bleiben uns knapp sieben Monate, die Organisation des Rettungsdienstes auf neue Füße zu stellen. Die Mitarbeitenden der HLR stehen nun vor einer großen Herausforderung, auch wenn es darum geht, neue Konzepte zu entwickeln, die den Rettungsdienst mit den ehrenamtlichen Strukturen der Hilfsorganisationen zu verknüpfen. Gleichzeitig darf die Qualität des Rettungsdienstes durch den Durchführerwechsel nicht leiden.“