Kiel/Herzogtum Lauenburg (pm). Die Landesregierung hat beschlossen, dass der Erlass über ergänzende Maßnahmen bei Überschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern zum 25. Mai aufgehoben wird. In diesem „50-er Erlass“ waren bislang für Kreise und kreisfreie Städte über dem entsprechenden Schwellenwert zusätzliche Maßnahmen insbesondere für den Einzelhandel sowie für Innenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen geregelt.
Mit der Aufhebung des Erlasses gelten nunmehr für alle Kreise und kreisfreien Städte unterhalb der Notbremsen-Schwelle (Inzidenz 100) grundsätzlich die allgemeinen Regelungen aus der Corona-Bekämpfungsverordnung. In besonderen Situationen können Kreise und kreisfreie Städte unabhängig davon weiterhin mit Allgemeinverfügungen auf aktuelle Entwicklungen des Infektionsgeschehens reagieren.
In der Verordnung selbst hat die Landesregierung drei Änderungen vorgenommen, die bereits seit 22. Mai in Kraft sind:
Beherbergungsgäste müssen in der hoteleigenen Innengastronomie keine zusätzlichen negativen Corona-Tests vorlegen, solange sie in einem räumlich abgegrenzten Bereich bewirtet werden und nur regelmäßig getestetes Personal eingesetzt wird.
Für den Besuch von Bibliotheken und Archiven entfällt die Pflicht zur Vorlage eines negativen Corona-Tests.
Für die Hundeausbildung müssen Personen keine negativen Corona-Tests vorgelegt werden, solange sie in Kleingruppen (bis zu zehn Personen) und an der frischen Luft stattfindet.
Derzeit werden weitere Änderungen der Landesverordnung erarbeitet, u.a. zur Ermöglichung von Veranstaltungen und vergleichbaren institutionalisierten Angeboten insbesondere in den Bereichen Kultur und Sport sowie erste Schritte bei Kinder- und Jugendfreizeiten. Die Landesregierung wird informieren, sobald entsprechende Änderungen beschlossen sind.
Im Kreis Herzogtum Lauenburg gilt zudem für den Schulbetrieb ab dem 25. Mai wieder Präsenzunterricht für alle Jahrgangsstufen.