Herzogtum Lauenburg (pm). Sofern die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis Herzogtum Lauenburg auch morgen mit einem Wert von unter 50 ausgewiesen wird, kann die 71. Allgemeinverfügung des Kreises, die die Kontaktdatenerhebung im Einzelhandel und Freizeit- und Kultureinrichtungen festlegt, aufgehoben werden.
„Bislang sah es so aus, als könnte diese Regelung frühestens am nächsten Donnerstag außer Kraft treten. Da die Ausweisung der Kreisinzidenz beim RKI allerdings für den vergangenen Dienstag knapp unter 50 liegt, kann morgen bereits der erforderliche fünfte Werktag in Folge gezählt werden, an dem die Inzidenz unter 50 liegt. Die Kreiszahlen haben für Dienstag den Wert von genau 50 ausgewiesen, da hier noch Fälle mitgezählt wurden, die nach Meldeschluß an das RKI um 15 Uhr eingegangen waren. Um Mißverständnisse zu vermeiden, ziehen wir für die Bewertung die Daten des RKI heran“, so Landrat Christoph Mager.
Konsequenzen wird dies voraussichtlich auch für alle Schülerinnen und Schüler haben, die sich zur Zeit im Wechselunterricht befinden. Nach dem Corona-Reaktionsplan des Landes ist davon auszugehen, dass das Land mit großer Wahrscheinlichkeit morgen, am 22. Mai 2021 feststellen kann, dass der Unterricht auch wieder in der Präsenz erfolgen kann.
Bis 12 Uhr sind dem Kreisgesundheitsamt elf neue Corona-Fälle gemeldet worden. Dass heute noch weitere 17 hinzukommen, die erforderlich wären, um morgen eine Inzidenz von über 50 zu erreichen, ist unwahrscheinlich.