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Titel Herzogtum Lauenburg

Geflügelpest: Aufstallungsgebot im Kreisgebiet wird eingrenzt

von Pressemitteilung
Mai 7, 2021
Aus dem Archiv: De Gietzhals – Teil 1

Foto: pixabay.com

1.2k
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Herzogtum Lauenburg (pm). Das mit der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung 01/2020 für das gesamte Kreisgebiet angeordnete Aufstallungsgebot für Geflügel wird auf das nachfolgende Risikogebiet eingegrenzt:

1.1.einen 500m breiten Uferstreifen entlang der Elbe;

1.2. einen jeweils 500m breiten Streifen landeinwärts ab der Uferlinie folgender Seen: Ratzeburger See (mit Domsee sowie Großem und Kleinem Küchensee); Schaalsee (mit Niendorfer und Bernsdorfer Binnensee sowie Dutzower See und Seedorfer Küchensee); Großer und Kleiner Mustiner See; Lankower See, Grammsee und Garrensee; Mechower See; Goldensee und Culpiner See; Kittlitzer Hofsee; Salemer See mit Pipersee und Pfuhlsee; Behlendorfer See; Möllner Stadtseen (einschließlich Drüsensee und Lütauer See); Gudower See und Sarnekower See; Güster Baggerseen.

In den unter 1.1. und 1.2. genannten Risikogebieten dürfen Enten, Fasane, Gänse, Hühner, Laufvögel, Perlhühner, Rebhühner, Truthühner und Wachteln (Geflügel) ausschließlich

a) in geschlossenen Ställen oder b)unter einer Vorrichtung, die aus eine rüberstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung),gehalten werden.Die Gebietskulisse des verbliebenen Aufstallungsgebiets ist in der in der Anlage enthaltenen Karte dargestellt, die Bestandteil dieser Allgemeinverfügung ist. Ob sich Ihre Geflügelhaltung in einem der Aufstallungsgebiete befindet, ist auf der interaktiven Karte unter dem Link https://kreisrz.maps.arcgis.com/apps/webappviewer/index.html?id=11596a5179994536980e0cf19c822a9c festzustellen.

In begründeten Einzelfällen kann der Kreis Herzogtum Lauenburg, Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Schmilauer Straße 66, 23879 Mölln (Fax: 04542/82283-10; E-Mail: veterinaerwesen@kreis-rz.de) auf schriftlichen Antrag Ausnahmen von der Aufstallungspflicht genehmigen. Die Durchführung von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel und Tauben bleibt im gesamten Gebiet des KreisesHerzogtum Lauenburg verboten.

Tags: Geflügelpest

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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