Herzogtum Lauenburg/Hamburg (pm). Das neue Infektionsschutzgesetz („Bundes-Notbremse“) sieht vor, dass ab einer Inzidenz von 100 (drei Tage in Folge) bei der Beförderung von Personen im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr nur noch Atemschutzmasken (FFP2 oder vergleichbar) zulässig sind. Damit entfällt die bisherige Regelung, welche grundsätzlich auch sogenannte OP-Masken erlaubt.
Insgesamt wird damit die Sicherheit nochmals erhöht, in Bussen und Bahnen ist so der bestmögliche Schutz vor Ansteckung gegeben, gerade auch im Vergleich zu anderen öffentlichen Räumen.
Generell gilt natürlich weiterhin:
· Die Verkehrsunternehmen im HVV halten das Leistungsangebot auf hohem Niveau und ohne größere Einschränkungen des Fahrplans aufrecht.
· Alle Hygiene- und Schutzkonzepte werden weiter umgesetzt. In allen Bussen sowie in U-Bahnen und S-Bahnen, die das technisch zulassen, werden die Türen an allen Haltestellen automatisch geöffnet. Die Linienbusse von HOCHBAHN und VHH sind mit Trennscheiben zu den Busfahrerinnen und Busfahrern ausgerüstet. Gleiches gilt für die Busse der Verkehrsunternehmen im Hamburger Umland. Die Fahrzeuge und Haltestellen werden regelmäßig gründlich gereinigt, darüber hinaus sind täglich mobile Hygieneteams von Hochbahn, S-Bahn und VHH im Einsatz.