Herzogtum Lauenburg (pm). Nach Beschluss des Bundesrates zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes am Donnerstag, gilt ab Sonnabend, 24. April 2021, auch im Kreis Herzogtum Lauenburg die bundeseinheitliche „Notbremse“ nach Überschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen. Im Kreis Herzogtum Lauenburg galten bereits seit dem 14. April verschärfte Maßnahmen aufgrund hoher Inzidenzwerte. In vielen Bereichen gelten diese Regelungen fort, in einigen Bereichen gibt es jedoch Änderungen.
Was ist neu?
Gravierendste Änderung in den Coronaschutzmaßnahmen ist die ab Sonnabend gültige Ausgangssperre. Sie gilt jeweils in der Zeit von 22 bis 5 Uhr. Während dieser Zeit müssen sich Personen in ihrer Wohnung, einer Unterkunft oder dem jeweils dazugehörigen Grundstück aufhalten. Ausnahmen gibt es für medizinische oder veterinärmedizinische Notfälle oder unaufschiebbare Behandlungen, zur Berufsausübung, zur Wahrnehmung von Sorge- oder Umgangsrechten, Betreuungsfälle, Versorgung von Tieren oder ähnlich gewichtige und unabweisbare Zwecke sowie zwischen 22 und 24 Uhr zur allein ausgeübten körperlichen Bewegung außerhalb von Sportanlagen, zum Beispiel eine spätabendliche Joggingrunde.
Ebenfalls neu ist eine erweiterte Testpflicht für die Inanspruchnahme bestimmter Dienstleistungen und Einrichtungen. Friseurbesuche und Angebote der Fußpflege dürfen ab Samstag nur noch mit einem negativen Testergebnis wahrgenommen werden. Gleiches gilt für den Besuch von Außenbereichen von Kultureinrichtungen wie zoologischen oder botanischen Gärten und Angebote des Einzelhandels nach dem „click & meet“-System.
Im öffentlichen Personennahverkehr einschließlich Taxen sind ab Samstag nur noch Atemmasken vom Typ FFP2 oder vergleichbar zulässig. Dies gilt sowohl während der Fahrt als auch in allen Warte- und Verkehrsbereichen der Haltestellen. Ausnahmen gelten für Kinder bis zu sechs Jahren sowie Menschen, die aufgrund einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder aufgrund einer Behinderung keine Atemmaske tragen können. Dies schließt gehörlose oder schwerhörige Menschen und ihre jeweilige Begleitperson mit ein sowie Menschen, mit denen sie kommunizieren.
Welche Änderungen gibt es zu bereits bestehenden Regeln?
Der Einzelhandel bleibt geschlossen. Dies betrifft nun jedoch auch Baumärkte. Ausgenommen sind wie bisher die Geschäfte zur Grundversorgung, also Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel. In Geschäften der Grundversorgung sind bis zu einer Verkaufsläche von 800 Quadratmeter eine Kundin beziehungsweise ein Kunde je 20 Quadratmeter zulässig, ab 800 Quadratmeter Verkaufsfläche eine Person je 40 Quadratmeter.
Für den übrigen Einzelhandel gilt: Da im Kreis Herzogtum Lauenburg eine Sieben-Tage-Inzidenz von 150 derzeit nicht an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird, dürfen Kunden mit Termin zum Einkaufen hereingelassen werden, sogenanntes „click & meet“. Die Zahl der Kunden ist dann auf eine Person je 40 Quadratmetern Verkaufsfläche zu begrenzen und die Kontaktdaten sowie die Aufenthaltszeit sind zu erheben. Außerdem müssen Kundinnen und Kunden ein aktuelles (nicht älter als 24 Stunden) negatives Corona-Testergebnis vorweisen. Ergänzend ist auch das „click & collect“-Prinzip, also das Abholen bestellter Waren, erlaubt.
Freizeit- und Kultureinrichtungen bleiben geschlossen. Hierzu zählen nun auch Fitnessstudios. Öffnen dürfen Außenbereiche zoologischer und botanischer Gärten mit Hygienekonzept für Besucherinnen und Besucher mit aktuellem negativen Corona-Testergebnis. Kinder bis sechs Jahre sind von der Testpflicht ausgenommen.
Betriebe der Gastronomie bleiben, innen wie außen, geschlossen. Ausgenommen sind Speisesäle in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen, Beherbergungsgastronomie für nicht touristische Gäste, Ausgabestellen für Lebensmittel an obdachlose Menschen, Bewirtung von Fern(bus)ahrern sowie nichtöffentliche Personalkantinen. Der Außerhausverkauf von Speisen und Getränken Mitnehmen bleibt in der Zeit von 5 bis 22 Uhr gestattet. Ein Verzehr in unmittelbarer Nähe zur Verkaufsstelle ist nicht erlaubt.
Ergänzende Regelungen durch Allgemeinverfügung
Der Landeserlass zu Ergänzenden Maßnahmen bei Überschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern wurde aufgrund der neuen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes überarbeitet. Entsprechend hat auch die Kreisverwaltung die 67. Allgemeinverfügung des Kreises Herzogtum Lauenburg zu SARS-CoV-2 mit Ablauf von Freitag, 23. April 2021 aufgehoben und für Sonnabend die 68. Allgemeinverfügung des Kreises Herzogtum Lauenburg zu SARS-CoV-2 bekanntgemacht, um die Regelungen des Landeserlasses auf Kreisebene umzusetzen.
Können Schulen und Kitas ab Montag wieder öffnen?
Für Schulen und Kitas gelten in Schleswig-Holstein strengere Regelungen als durch den Bund vorgeschrieben. Auf Erlass des Landes bleiben Kitas und Schulen im Kreis Herzogtum Lauenburg daher ab Montag, 26. April 2021 bei Angeboten der Notbetreuung beziehungsweise im Distanzlernen. Für Schüler der Klassenstufen eins bis sechs gibt es weiterhin Notbetreuungsangebote. Für die Abschlussklassen und Q1-Kurse kann Präsenzunterricht unter Coronabedingungen stattfinden.
Wie lange gilt die „Bundesnotbremse“ im Kreis Herzogtum Lauenburg?
Die Dauer der „Notbremse“ ist im Infektionsschutzgesetz geregelt. Sie wird aufgehoben, zwei Tage nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz im betroffenen Landkreis fünf Werktage in Folge den Wert von 100 unterschreitet. Der frühestmögliche Termin für die Aufhebung im Kreis Herzogtum Lauenburg wäre damit Sonntag, 2. Mai 2021.
Aktuelle Corona-Lage im Kreis Herzogtum Lauenburg
Mit Stand von Freitag, 16 Uhr zählte das Kreisgesundheitsamt insgesamt 4543 labordiagnostisch bestätigte Infektionen mit SARS-CoV-2 und damit 22 mehr als am Vortag. 3698 Personen gelten zwischenzeitlich wieder als genesen, 103 Personen verstarben aufgrund ihrer Covid-19-Erkrankung. Die Sieben-Tage-Inzidenz sinkt zu Sonnabend voraussichtlich leicht auf 101,5 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern.
Alle aktuellen Informationen zu Corona im Kreis Herzogtum Lauenburg unter www.kreis-rz.de/corona.