Herzogtum Lauenburg (pm). Ohne Hilfe haben pflegende Angehörige ihre Leistungsgrenze rasch erreicht. Die gute Nachricht: Während der Corona-Pandemie können Angehörige ambulant pflegebedürftiger Personen jetzt bis zum 30. September Entlastungsleistungen der Pflegeversicherung beantragen. „Der ‚Entlastungsbetrag‘ für Hilfen im Alltag von monatlich 125 Euro kann dabei unterstützen, einen Pflegebedürftigen solange wie möglich in seiner häuslichen Umgebung zu versorgen. Er sollte rechtzeitig bis zum 30. September abgerufen werden“, rät AOK-Serviceregionsleiter Reinhard Wunsch.
Für Hilfen im Alltag erhalten alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade (1-5) in der häuslichen Pflege einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Generell kann das Geld aus dem Vorjahr bis Ende Juni des darauffolgenden Jahres abgerufen werden. Doch um coronabedingte Härten abzufedern, wurde diese Frist bis zum 30. September 2021 verlängert.
Die Angebote haben das Ziel, die Pflegenden zu entlasten, unterstützen die Pflegebedürftigen dabei, trotz bestehender Einschränkungen ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben im häuslichen Umfeld zu führen und am sozialen Leben teilzunehmen. Der Entlastungsbetrag ist keine pauschale Geldleistung. Er kann zweckgebunden je nach individuellem Unterstützungsbedarf für Angebote wie beispielsweise Tagespflege (Kosten für Unterkunft und Verpflegung) oder Angebote zur Unterstützung im Alltag für Hilfe von Bekannten, Freunden und Nachbarn, verwendet werden. Aber auch ‚Dienstleistungen bis vor die Haustür‘ für Einkaufs- und Botengänge werden bezuschusst, allerdings ausschließlich von Anbietern, die landesweit anerkannt sind.
Hilfe für Pflegende und Pflegebedürftige bietet die AOK-Faktenbox ‚Pflegeberatung‘ mit zahlreichen Informationen unter aok.de/nw in der Rubrik Medizin-Versorgung. Alle Fragen rund um den Entlastungsbetrag beantworten die AOK-Pflegeberater unter der kostenfreien Hotline 0800 2655-185029.