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Titel Gesundheit

Pflegende Angehörige aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg können jetzt Entlastungsbetrag abrufen

Fristverlängerung wegen Corona bis 30. September.

von Pressemitteilung
April 15, 2021
Pflegende Angehörige aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg können jetzt Entlastungsbetrag abrufen

Pflegende Angehörige aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg können Geld für Hilfen im Alltag für die Jahre 2019 und 2020 coronabedingt bis zum 30. September abrufen. Foto: AOK/hfr

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Herzogtum Lauenburg (pm). Ohne Hilfe haben pflegende Angehörige ihre Leistungsgrenze rasch erreicht. Die gute Nachricht: Während der Corona-Pandemie können Angehörige ambulant pflegebedürftiger Personen jetzt bis zum 30. September Entlastungsleistungen der Pflegeversicherung beantragen. „Der ‚Entlastungsbetrag‘ für Hilfen im Alltag von monatlich 125 Euro kann dabei unterstützen, einen Pflegebedürftigen solange wie möglich in seiner häuslichen Umgebung zu versorgen. Er sollte rechtzeitig bis zum 30. September abgerufen werden“, rät AOK-Serviceregionsleiter Reinhard Wunsch.

Für Hilfen im Alltag erhalten alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade (1-5) in der häuslichen Pflege einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Generell kann das Geld aus dem Vorjahr bis Ende Juni des darauffolgenden Jahres abgerufen werden. Doch um coronabedingte Härten abzufedern, wurde diese Frist bis zum 30. September 2021 verlängert.

Die Angebote haben das Ziel, die Pflegenden zu entlasten, unterstützen die Pflegebedürftigen dabei, trotz bestehender Einschränkungen ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben im häuslichen Umfeld zu führen und am sozialen Leben teilzunehmen. Der Entlastungsbetrag ist keine pauschale Geldleistung. Er kann zweckgebunden je nach individuellem Unterstützungsbedarf für Angebote wie beispielsweise Tagespflege (Kosten für Unterkunft und Verpflegung) oder Angebote zur Unterstützung im Alltag für Hilfe von Bekannten, Freunden und Nachbarn, verwendet werden. Aber auch ‚Dienstleistungen bis vor die Haustür‘ für Einkaufs- und Botengänge werden bezuschusst, allerdings ausschließlich von Anbietern, die landesweit anerkannt sind.

Hilfe für Pflegende und Pflegebedürftige bietet die AOK-Faktenbox ‚Pflegeberatung‘ mit zahlreichen Informationen unter aok.de/nw in der Rubrik Medizin-Versorgung. Alle Fragen rund um den Entlastungsbetrag beantworten die AOK-Pflegeberater unter der kostenfreien Hotline 0800 2655-185029.

Tags: Pflege

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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