Adäquate Sicherheitskleidung ist in der modernen Arbeits- und Berufswelt ein elementar wichtiger Aspekt der Thematik Arbeitssicherheit. Auch deutsche Arbeitgeber stehen in der Verantwortung, ihren Angestellten sicheres Arbeiten zu ermöglichen.
Neben sicherheitsgeprüften Arbeitsprozessen und Notfallplänen sowie Arbeitsmitteln und Werkstoffen zählt auch adäquate Arbeitskleidung zu den Aspekten, die im Arbeitsschutzgesetz geregelt sind.
Verstöße gegen derartige gesetzliche Vorgaben können schnell teuer werden. Deshalb sollten Arbeitgeber die aktuellen Vorgaben zu Arbeits- und Sicherheitskleidung stets im Blick haben. Auf diesen Kleidungstyp spezialisierte Händlerportale wie zum Beispiel www.textilwaren24.eu/sicherheits-arbeitskleidung bieten mittlerweile eine umfangreiche und diversifizierte Auswahl, die zahlreiche Berufsgruppen berücksichtigt.
Gesetzliche Vorgaben regeln Arbeitsschutz und somit Arbeitskleidung
Das Tragen von Arbeitsschutzkleidung ist umfänglich im Arbeitsschutzgesetz geregelt und liegt grundsätzlich in der Verantwortung des Arbeitgebers. Regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen, auf deren Basis entsprechende Anforderungen an die notwendige Sicherheitskleidung festgelegt werden, sind gesetzlich verpflichtend.
Die Persönliche Schutzausrüstung (kurz: PSA) wird für jeden Arbeitsplatz individuell bestimmt und der Arbeitgeber muss für deren Anschaffung, Nutzung und Instandhaltung Sorge tragen. Darüber hinaus ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Mitarbeiter angemessen über das Gefahrenpotenzial an ihrem Arbeitsplatz aufzuklären und sie im Umgang mit der PSA umfangreich zu schulen.
Schutzkleidung ist überaus wichtig für die Arbeitssicherheit
Die Persönliche Schutzausrüstung ist ein wichtiger Faktor, um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten. Für nahezu alle Körperpartien existiert eine spezielle PSA, unter anderem:
- Schutzhelme
- Gehörschutz
- Schutzbrillen
- Atemschutzmasken
- Warnwesten
- Arbeitshosen und -jacken
- Arbeits- und Sicherheitsschuhe
Für nahezu jede Berufsgruppe gibt es individuelle Vorgaben und Bestimmungen. Momentan unterscheidet man drei Kategorien in Bezug auf PSA, die hinsichtlich der Sicherheits- und Schutzanforderungen gestaffelt sind.
Vor allem bei der Neueinführung oder Umstrukturierung von Arbeitsplätzen müssen Arbeitgeber also darauf achten, dass die entsprechend zugrundeliegenden Arbeitsschutzregelungen nach wie vor eingehalten werden.
Funktionalität als wichtiges Kriterium für Sicherheitskleidung
Neben dem Schutzfaktor spielt auch die Funktionalität von Arbeits- und Sicherheitskleidung eine gewichtige Rolle für deren Praktikabilität. Denn trotz der schutz- und sicherheitsrelevanten Aspekte sollte Arbeitskleidung natürlich noch einen effizienten Arbeitsablauf ermöglichen.
Taschen und Stauraum für Werkzeug, ein guter Tragekomfort sowie die Verwendung eines wasserdichten Materials sind Beispiele für funktionale Eigenschaften von Schutz- und Sicherheitskleidung. Auch spezielle Schnitt- und Passformen können zur Funktionalität von Arbeitskleidung beitragen, damit beispielsweise das Übereinander tragen mehrerer Lagen von Kleidung möglich ist, sollten es die Witterungsbedingungen oder andere Faktoren erforderlich machen.
Sicherheits- und Arbeitskleidung in hochwertiger Qualität ist selbstverständlich
Damit Sicherheitskleidung auch nachhaltig und langfristig den ihr zugedachten Zweck erfüllen kann, ist vor allem auf gute Material- und Verarbeitungsqualität zu achten. Hier kann man sich mittlerweile gut an bereits bestehenden Qualitäts- und Prüfsiegeln orientieren, die die Einhaltung entsprechender Standards sicherstellen.
Für eine ordnungsgemäße PSA-Kategorisierung hat darüber hinaus auch die EU-Kommission Leitlinien veröffentlicht, die eine einheitliche Anwendung von Sicherheits- und Schutzmaßnahmen in Bezug auf Arbeitskleidung konkretisieren.
Unabhängig davon ist jedoch jeder Arbeitgeber für die Sicherheit seiner Mitarbeiter verantwortlich und sollte etwaige Arbeits- und Sicherheitskleidung eigenen Qualitätstests unterziehen, um sich ein fundiertes Bild zu machen.
Fazit: Bei Sicherheitskleidung keine Kompromisse eingehen
Hinsichtlich der Richtlinien für Arbeits- und Sicherheitskleidung sollten Arbeitgeber keinerlei Kompromisse eingehen und stets auf dem aktuellsten Stand sein. Verstöße gegen das zugrundeliegende Arbeitsschutzgesetz können mit erheblichen Strafzahlungen einhergehen – ganz zu schweigen von den potenziellen gesundheitlichen Schäden für die Angestellten. Eine Überprüfung der Arbeitskleidung hinsichtlich Qualität, Schutzwirkung und Funktionalität sollte vom Arbeitgeber daher in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden.