Herzogtum Lauenburg (pm). Bereits in der vergangenen Woche hatte sich angedeutet, dass das Kreisgesundheitsamt weitere Schritte zur Eindämmung der Corona-Pandemie unternehmen werden muss. Am Freitag, 9. April, überschritt der Sieben-Tage-Inzidenzwert wieder die kritische Grenze von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner und stieg bis Sonntag weiter auf 131,3. Das Ergebnis der heutigen Lagebesprechung zwischen dem Kreisgesundheitsamt und dem Sozialministerium war folglich zu erwarten: Ab Mittwoch, 14. April 2021 setzt der Kreis ergänzende Maßnahmen im Wege einer neuen Allgemeinverfügung (67. Allgemeinverfügung des Kreises Herzogtum Lauenburg zu SARS-CoV-2) um. Folgende Regeln gelten zunächst bis Sonntag, 25. April 2021, können aber lageabhängig angepasst, verlängert oder vorher aufgehoben werden:
· Zusammenkünfte sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum werden beschränkt auf Personen des eigenen Haushalts plus eine zusätzliche Person, Kinder bis vierzehn Jahre zählen dabei nicht mit.
· Ausschank und Verzehr alkoholhaltiger Getränke im öffentlichen Raum sind untersagt.
· Die Außengastronomie bleibt mit Ausnahme von der Abholung von Speisen geschlossen.
· Der Einzelhandel, mit Ausnahme von Lebens- und Futtermittelangeboten, Wochenmärkten, Getränkemärkten, Apotheken, Sanitätshäusern, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, Reformhäusern, Babyfachmärkten, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkten, Buchhandel, Blumenläden, Gärtnereien, Gartenbaucentern, Baumärkten sowie Lebensmittelausgabestellen (Tafeln), ist zu schließen. Angebote im Rahmen von „click & collect“ sind gestattet, sofern Kundinnen und Kunden nur einzeln die Verkaufsräume betreten oder die Abholung draußen erfolgt.
· Verkaufsstellen dürfen nur noch von einer Person je Haushalt betreten werden, ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren sowie eventuell erforderliche Assistenzpersonen.
· Mit Ausnahme von Haupthaar- und Nagelpflege sowie medizinisch oder pflegerisch notwendige Dienstleistungen, sind Dienstleistungen mit Körperkontakt nur mit negativem, höchstens einen Tag altem Corona-Schnelltestergebnis der Kunden zulässig.
· Innenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen sind zu schließen.
· Sport kann entweder allein, mit Personen aus dem eigenem Haushalt oder einer anderen Person durchgeführt werden. Kinder bis 14 Jahre können draußen in Gruppen von maximal 5 Personen ohne Körperkontakt in festen Gruppen unter Anleitung einer Übungsleiterin oder eines Übungsleiters Sport treiben.
· Der theoretische Fahrschulunterricht ist als Fernunterricht zu gestalten, ausgenommen ist der Unterricht zum Erwerb der Grundqualifikation und Weiterbildung nach §§ 2 und 5 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes.
· Die Gruppengröße bei der Hundeausbildung auf 5 Personen begrenzt ist.
· In Kitas wird nur noch eine Notbetreuung angeboten.
· Schulen wechseln in den Distanzunterricht. Ausgenommen sind Notbetreuungsangebote für die Klassenstufen 1 bis 6 sowie Präsenzunterricht für Abschlussklassen zur Prüfungsvorbereitung und zur Durchführung von Prüfungen und für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
Der vollständige Bekanntmachungstext kann unter www.kreis-rz.de/bekanntmachungen eingesehen werden.
Mit Stand von Montag, 16.30 Uhr zählte das Kreisgesundheitsamt insgesamt 4164 labordiagnostisch bestätigte Infektionen mit SARS-CoV-2 und damit 13 mehr als am Vortag. 3400 Personen gelten zwischenzeitlich wieder als genesen, 102 Personen verstarben aufgrund ihrer Covid-19-Erkrankung. Die Sieben-Tage-Inzidenz steigt zu Dienstag erneut voraussichtlich auf 132,8 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern und damit auf den höchsten Wert seit Beginn der Pandemie.
Alle aktuellen Informationen zu Corona im Kreis Herzogtum Lauenburg unter www.kreis-rz.de/corona.