Herzogtum Lauenburg (pm). Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft sind besonders wichtig und sollten unbedingt auch in der Corona-Pandemie genutzt werden. Darauf weist die AOK NordWest alle werdenden Mütter im Kreis Herzogtum Lauenburg hin und teilt mit, welche Vorsorge-Angebote in Anspruch genommen werden können. In der ersten Zeit der Schwangerschaft überprüft der Arzt im Allgemeinen alle vier Wochen und in den letzten beiden Monaten alle vierzehn Tage, wie es um das Wohl von Mutter und Kind steht. „Schwangere sollten ihren Mutterpass stets bei sich tragen und zu den jeweiligen Untersuchungsterminen vorlegen, damit der Arzt die jeweiligen Ergebnisse eintragen kann. Das hilft, damit bei Komplikationen schnell reagiert werden kann“, so AOK-Serviceregionsleiter Reinhard Wunsch.
Alle vier Wochen werden zum Beispiel eine Blutdruck- und Gewichtsmessung sowie eine Urinkontrolle bei der werdenden Mutter und eine Herztonkontrolle beim Kind vorgenommen. Pro Schwangerschaftsdrittel ist routinemäßig auch eine Ultraschalluntersuchung vorgesehen. Falls spezifische Probleme diagnostiziert werden, sind darüber hinaus weitere Ultraschalluntersuchungen möglich. In den Untersuchungen der letzten beiden Schwangerschafts-Monate bestimmt der Arzt zum Beispiel die Position des Kindes und den Status der Gebärmutter. Die letzte Ultraschalluntersuchung ist zwischen der 28. und 31. Schwangerschaftswoche vorgesehen. Weitere Ultraschalluntersuchungen sind beispielsweise möglich, wenn der Arzt eine falsche Kindslage vermutet.
„Darüber hinaus stellen wir allen werdenden Müttern im Kreis Herzogtum Lauenburg mit unserer kostenfreien App „AOK Schwanger“ viele wertvolle Tipps bereit: Durch Eingabe des voraussichtlichen Geburtstermins steht ein individueller Kalender mit Vorsorgeterminen und allen relevanten Daten zur Verfügung. Über eine Erinnerungsfunktion wird an wichtige Termine erinnert“, so Wunsch.
Außerdem hält die AOK NordWest für ihre Versicherten ein Gesundheitsbudget bereit, aus dem werdende Mütter ausgewählte Schwangerschaftsmehrleistungen in Anspruch nehmen können, die über die gesetzlich geregelten Schwangerschafts- und Mutterschaftsleistungen hinausgehen. Voraussetzung dafür ist, dass diese Mehrleistungen von zugelassenen Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe durchgeführt beziehungsweise veranlasst werden. Dazu gehören zum Beispiel der Toxoplasmose- und B-Streptokokken-Test, ein Antikörpertest gegen Ringelröteln und Windpocken oder die Unterbringung einer AOK-versicherten Begleitperson im Familienzimmer der stationären Einrichtung. Ebenso beteiligt sich die AOK unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten für vom Arzt verordnete nicht verschreibungspflichtige, aber apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Folsäure, Eisen und Magnesium. Auch für die Teilnahme am Geburtsvorbereitungskurs für den AOK-versicherten werdenden Vater, den Partner oder die Partnerin und die persönliche 24-stündige Rufbereitschaft einer zugelassenen Hebamme vor der Entbindung werden die Kosten von der AOK NordWest erstattet. Die Mehrleistungen werden im Rahmen des AOK-Gesundheitsbudgets zu 80 Prozent der Kosten bis maximal 500 Euro in einem Kalenderjahr erstattet. Weitere Informationen hierzu gibt es im Internet unter aok.de/nw/ganzeinfach oder unter Telefon 0800 265 5119.