Kiel/Herzogtum Lauenburg (pm). Das Gesundheitsministerium hat heute (19. März) einen Erlass veröffentlicht, der die weiteren Schutzmaßnahmen in den Kreisen und kreisfreien Städten bei Überschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern regelt. Damit werden die Entscheidungen der Landesregierung vom vergangenen Mittwoch (17. März) für die Woche vom 22. bis 28. März umgesetzt.
Für den Einzelhandel in den betroffenen Kreisen und kreisfreien Städten gilt ergänzend zu den bereits bestehenden Regelungen durch die Corona-Bekämpfungsverordnung unter anderem
Kunden dürfen Verkaufsstellen des Einzelhandels nur mit Termin betreten (Click & Meet). Die Termine können dabei auch vor Ort gebucht werden. Die Betreiber müssen außerdem die Kontaktdaten der Kunden erheben;
Die Betreiber der Verkaufsstellen müssen dafür sorgen, dass wartende Kunden vor den Geschäften die Abstandsregelung einhalten können. Eine solche Regelung gilt auch für die Betreiber von Outlet-Centern oder Einkaufszentren für die Verkehrsflächen außerhalb der Verkaufsstellen;
Diese Regelungen gelten nicht für die sogenannte Angebote des täglichen Bedarfs: Lebens- und Futtermittelangebote, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Blumenläden, Gärtnereien, Gartenbaucenter Baumärkte, Buchläden sowie Lebensmittelausgabestellen (Tafeln);
Innenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen, zum Beispiel Museen, Gedenkstätten, oder Zoos, dürfen ebenfalls nur mit Termin betreten werden.
Die entsprechenden Maßnahmen werden von den betroffenen Kreisen und kreisfreien Städten per Allgemeinverfügung auf der Grundlage des Erlasses geregelt. Die Allgemeinverfügungen werden ab Montag der Folgewoche aufgehoben, wenn der Schwellenwert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern in der laufenden Woche an drei aufeinander folgenden Tagen unterschritten wird.
Derzeit wird ein weiterer Erlass erarbeitet, der die Maßnahmen in Kreisen und kreisfreien Städten bei Überschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern regeln wird. So ist vorgesehen, dass beispielsweise der Einzelhandel in diesen Fällen in den Click & Collect-Modus wechseln wird, das heißt bestellte Waren können nach Terminvereinbarung abgeholt werden. Für diese Fälle ist bei der abschließenden Entscheidung aber auch immer die Bewertung der Gesamtlage, von Bedeutung. Wenn zum Beispiel der Anteil eingrenzbarer Ausbruchsgeschehen und/oder der Anteil der Neuinfizierten, die bereits durch Quarantänemaßnahmen abgesondert waren sehr hoch sind, kann auch bei Inzidenzüberschreitungen in einem gewissen Rahmen von verschärfenden Maßnahmen abgesehen werden.
Verordnungen und Erlasse werden im Internet veröffentlicht unter http://www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse