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Titel Herzogtum Lauenburg Amt Berkenthin

Landesregierung beschließt Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung

Pressemitteilung von Pressemitteilung
Februar 28, 2021
Vollversammlung des Ortsjugendringes Ratzeburg

Foto: pixabay.com

2.3k
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Kiel/Herzogtum Lauenburg (pm). Die Landesregierung hat am 26. Februar wie angekündigt eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Einige der bisherigen Beschränkungen in verschiedenen Lebens- und Wirtschaftsbereichen werden damit unter Auflagen aufgehoben. Ministerpräsident Daniel Günther nannte das beschlossene Maßnahmenpaket verantwortbar. Die Landesregierung bringe mit ihrem heutigen Beschluss „auf den Weg, was sie angekündigt hat“.

Ab Montag, 1. März, sind unter anderem folgende Änderungen gültig:

Einzelhandel: Blumenläden, Gärtnereien, Gartenbaucenter einschließlich räumlich getrennter Gartenabteilungen von Baumärkten können wieder öffnen;

Sport: Sportanlagen (dazu gehören Fitness-Studios) können geöffnet werden, die Kontaktregelungen bleiben aber erhalten. Dies bedeutet: Jemand kann nun auch auf/in Sportanlagen alleine Sport treiben oder gemeinsam mit den Personen seines eigenen Haushaltes. Ebenso möglich ist es, dass zwei Personen aus zwei unterschiedlichen Haushalten gemeinsam Sport treiben. Soweit der Sport in geschlossenen Räumen ausgeübt wird, gilt diese Beschränkung für jeden Raum. Zuschauerinnen und Zuschauer haben keinen Zutritt. Der Betrieb von Schwimm- und Spaßbädern bleibt untersagt;

Elementare körpernahe Dienstleistungen (z.B. Friseursalons): Zulässig sind – mit entsprechenden Hygienekonzepten, der Erhebung von Kontaktdaten und Schutzmaßnahmen (qualifizierte Mund-Nasenbedeckungen) – neben den bisher gestatteten medizinisch notwendigen und pflegerisch notwendigen Dienstleistungen nun auch die Haupthaar-, Bart- und Nagelpflege;

Außerschulische Bildungsangebote: Berufliche Qualifizierungen, die für eine ausgeübte oder angestrebte berufliche Tätigkeit zwingend erforderlich sind und deren Durchführung in digitaler Form rechtlich nicht möglich ist, sind zulässig (z.B. Unterrichtungen für Wachpersonen);

Tierparks: Die Außenbereiche von Tierparks, Wildparks, Aquarien, Angelteichen und Zoos können mit Hygienekonzepten geöffnet werden. Die Besucherzahl ist auf eine Person je 20 Quadratmeter der zugänglichen Wege- und Verkehrsfläche begrenzt. Die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher sind zu erheben;

Inbetriebnahme von Booten: Das Kranen und Slippen von Booten ist unter Auflagen (u.a. Hygienekonzepte) möglich;

Kurse zur Hundeausbildung: Unter Berücksichtigung der allgemeinen Kontaktregelungen ist Einzelunterricht außerhalb geschlossener Räume mit Hygienekonzept und Kontaktdatenerhebung möglich – Gruppenangebote bleiben unzulässig.

Die Verordnung gilt zunächst bis einschließlich 7. März 2021. Die Stadt Flensburg und der Kreis Schleswig-Flensburg regeln angesichts des dortigen Infektionsgeschehens per Allgemeinverfügung weitere Maßnahmen.

Tags: Corona
Pressemitteilung

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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