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Titel Herzogtum Lauenburg

Corona im Kreis Herzogtum Lauenburg – Mund-Nasen-Bedeckungspflicht ab Samstag auch in Lauenburg

von Pressemitteilung
Februar 25, 2021
Kampf gegen Corona-Pandemie: Ministerpräsident Daniel Günther begrüßt neues Maßnahmenpaket

Bild von Selling of my photos with StockAgencies is not permitted auf Pixabay

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Lauenburg (pm). Ab Sonnabend, 27. Februar gilt nun auch in der Lauenburger Altstadt eine Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen, dies hat der Kreis Herzogtum Lauenburg mit seiner 43. Allgemeinverfügung zu SARS-CoV-2 am Mittwoch auf seiner Internetseite www.kreis-rz.de/corona bekanntgemacht. „Nach zahlreichen Hinweisen aus der Einwohnerschaft habe ich Landrat Dr. Christoph Mager gebeten, eine Maskenpflicht für große Teile der Lauenburger Altstadt zu verfügen. Ich bin ihm im Namen der Altstadtbewohner für die schnelle Umsetzung einer solchen Maskenpflicht sehr dankbar,“ teilt Lauenburgs Bürgermeister Andreas Thiede mit.

Die Maskenpflicht gilt ab Sonnabend, 27. Februar damit in folgenden Bereichen:

· Elbstraße, Borkeplatz, Hohler Weg, Hunnenburg, Neustadt, Graben, Wallweg, Lösch-und Ladeplatz (alle Straßen gesamt)

· Himmelstreppe, Fährtreppe, Askanierstufen, Kirchplatz (alle Straßen gesamt)

· Grünstraße ab Hausnummer 16 abwärts, Bahnhofstraße ab Hausnummer 3 abwärts, Großer Sandberg ab Hausnummer 13 abwärts

· für die Elbuferpromenade zwischen Ruferplatz und Kuhgrund

Die Stadt Lauenburg an der Elbe hat angekündigt, diese Bereiche mit Hinweisschildern zu markieren. Im Gegensatz zu anderen Städten und Gemeinden hat sich die Verwaltung der Stadt Lauenburg aber zunächst nur für eine Maskenpflicht an den Wochenenden ausgesprochen, da dann das Fußgängeraufkommen gerade bei der aktuellen Schönwetter-Lage besonders hoch ist. In der historischen Altstadt mit ihren engen Straßen wird das Abstandhalten dann teilweise schwer, so dass ein zusätzlicher Schutz durch das verpflichtende Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen gewünscht wurde. Die bisher geltenden Ausnahmen entsprechend der Landesverordnung, etwa aus medizinischen Gründen oder für Kinder unter sechs Jahren, gelten weiterhin.

Mit Stand vom Mittwochabend, 24. Februar 2021, 17.30 Uhr gab es insgesamt 3026 laborbestätigte Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Erreger im Kreis Herzogtum Lauenburg, 26 mehr als am Vortag, 79 Personen verstarben in Folge ihrer Infektion. In bisher 59 Fällen wurde die sogenannte britische Variante des Virus B1.1.7 festgestellt. 2494 Menschen gelten zwischenzeitlich wieder als genesen, damit sind derzeit 453 Menschen akut infiziert. Der Inzidenzwert für Donnerstag, 25. Februar 2021 liegt damit unverändert bei 65,7 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen.

Alle aktuellen Informationen zu Corona im Kreis Herzogtum Lauenburg unter www.kreis-rz.de/corona. Ale geltenden Mund-Nasen-Bedeckungs-Bereiche im Kreis sowie die Inzidenzwerte einzelner Städte und Gemeinde als interaktive Karte unter
www.kreis-rz.de/coronaingemeinden

.
Tags: CoronaLauenburgMaskenpflicht

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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