Herzogtum Lauenburg/Kiel (pm). Zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes erklären die beiden Lauenburgischen CDU-Landtagsabgeordneten Andrea Tschacher und Klaus Schlie: „Das eng gefasste Betreuungsverbot durch die Corona-Bekämpfungsverordnung stellt für Eltern eine besondere Belastung dar – und zwar unabhängig davon, ob sie zur Inanspruchnahme einer Notbetreuung berechtigt sind. Auch bei der Inanspruchnahme der Notbetreuung werden die Kinder häufig nicht im vollen Umfang in der Einrichtung betreut. Eine besondere Belastung trifft ebenso die Eltern im Bereich der Kindertagespflege, wo nicht wenige Kinder zur Eindämmung des Infektionsgeschehens im Einvernehmen zwischen Eltern und Tagespflegepersonen zu Hause betreut werden. Aufgrund der Corona-Pandemielage bringt das Land nun eine Ausnahmeregelung von der Elternbeitragserhebung auf den Weg. Der Finanzausschuss hat einer entsprechenden Regelung bereits gestern (03.02.2021) zugestimmt. Ziel ist es, die Eltern in Zeiten von Betreuungsverboten zu entlasten“, so der Landtagsabgeordnete Klaus Schlie.
„Die Eltern werden daher – wie bereits für drei Monate im vergangenen Jahr – auch im Jahr 2021 für den Zeitraum der Betreuungsverbote von den Elternbeiträgen freigestellt. Das gilt sowohl für die Kindertageseinrichtungen (einschließlich Horten) als auch für die Kindertages-pflege und unabhängig davon, ob eine Notbetreuung in Anspruch genommen wird oder die Kinder zu Hause betreut werden. Das gilt auch für diejenigen, denen noch kein Angebot gemacht werden kann, wenn es einen eingeschränkten Regelbetrieb gibt. In der anhaltenden Pandemielage schafft die Jamaika-Koalition in Schleswig-Holstein mit dieser Regelung eine klare gesetzliche Grundlage und damit Gewissheit und macht „Nägel mit Köpfen“ für alle Beteiligten. Bereits gezahlte Elternbeiträge werden zurückerstattet oder mit einem Elternbeitrag für eine späteren Monat verrechnet – spätestens mit der Abrechnung des übernächsten Monats“, führt die Sozialpolitikerin Andrea Tschacher aus.
„In Zeiten von dynamischem Pandemiegeschehen ist eine Planbarkeit auch für Kommunen und Einrichtungsträger schwierig zu gestalten. Die Kosten des Betriebs laufen weiter, und zwar unabhängig davon, ob wie hoch der Anteil der betreuten Kinder ist. Es ist daher folge-richtig, dass es einen finanziellen Ausgleich an die Kommunen und Einrichtungsträger geben wird. Es ist gut, dass diese Verlässlichkeit geschaffen wird. Mit dieser Regelung wird für Eltern, Einrichtungen und Kommunen in unserem Kreis Herzogtum Lauenburg nicht nur Sicherheit geschaffen, sondern auch die notwendige finanzielle Entlastung“, so Schlie und Tschacher.
Bevor das Gesetz im Zusammenhang mit dem Haushalt beschlossen und infolgedessen die entsprechenden Finanzmittel freigegeben werden können, wird dazu in der kommenden Woche eine entsprechende Absichtserklärung unterzeichnet werden. Damit ist eine schnelle Hilfe gewährleistet.