Herzogtum Lauenburg (pm). Bereits im letzten Jahr hat das Land Schleswig-Holstein mit dem Klimaschutz-Förderprogramm diverse private Klimaschutzmaßnahmen gefördert. Der Fördermitteltopf dieses Förderprogramms ist inzwischen ausgeschöpft. Am 18. Januar 2021 wurde nun mit der Förderung von Batteriespeichern eine zweite Auflage des Programms „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ gestartet. Im Gegensatz zum breit aufgestellten Klimaschutz-Förderprogramm, konzentriert sich das neue Förderprogramm auf stationäre Batteriespeicher.
Gefördert wird der Erwerb eines Batteriespeichers mit einem Zuschuss von maximal 400 Euro je kWh nutzbarer Kapazität. Der maximale Förderbetrag für die Anschaffung des Batteriespeichers ist auf 2.000 Euro oder 50 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt. Zudem werden die Installations- und Anschlusskosten mit bis zu 200 Euro oder maximal 50% der förderfähigen Kosten bezuschusst. Somit kann die gesamte Förderung bis zu 2.200 Euro erreichen und somit erheblich zur Wirtschaftlichkeit des Batteriespeichers beitragen.
Die nutzbare Kapazität des Batteriespeichers muss mindestens 2 kWh betragen. Eine weitere Fördervoraussetzung ist die Installation einer Energieerzeugungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mit einer Leistung von mindestens drei kW/kWp und maximal 30 kW/kWp, die nach dem 1. Januar 2021 erfolgt sein muss. Anders als im vorherigen Klimaschutz-Förderprogramm darf mit der Installation erst begonnen werden, wenn ein Förderbescheid vorliegt. Darüber hinaus richtet sich die neue Förderung nicht mehr nur an Privatpersonen, sondern auch an freiberuflich Tätige sowie Klein- und Kleinstunternehmen. Pro Person und Unternehmen ist nur ein Antrag möglich.
Da das Budget des Förderprogramms auf 2,5 Millionen Euro begrenzt ist, sollte die Förderantragstellung möglichst frühzeitig erfolgen, da die Fördermittel bereits kurzfristig ausgeschöpft sein könnten.
Weitere Informationen zum Förderprogramm sind unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/UmweltNatur/Klimaschutz/Klimaschutz_node.html zu finden.
Die Antragstellung erfolgt über https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/Service/Entry/AFM_Klima.