Mölln (pm). Parallel zur Verlängerung des aktuellen Corona-lockdowns verzichtet die Stadt Mölln auf die Erhebung von Parkgebühren für die Bewohner/innen der Möllner Altstadt. Auf den Parkplätzen am Kurpark und auf dem Mühlenplatz können diese bis zum Ende aktuellen Beschränkungen, das heißt vorläufig bis zum 31. Januar 2021, kostenlos parken. Erforderlich ist hierfür das sichtbare Auslegen des Bewohnerparkausweises im Fahrzeug.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass für alle anderen Nutzer/innen der Parkplätze weiterhin die Verpflichtung besteht, einen Parkschein zu lösen. Dies wird, wie bisher, von den städtischen Überwachungskräften kontrolliert und ggf. auch geahndet.