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Titel Herzogtum Lauenburg

Lockdown: So geht es weiter an Schulen und Kitas

Land erstattet im Januar Beiträge für Kita und Ganztagsbetreuung an Schulen

Pressemitteilung von Pressemitteilung
Januar 7, 2021
Vollversammlung des Ortsjugendringes Ratzeburg

Foto: pixabay.com

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Herzogtum Lauenburg/Kiel (pm). Das Land wird im Januar 2021 die Beiträge für Kita und Ganztagsbetreuung an Schulen erstatten. Das haben Finanzministerin Monika Heinold, Sozialminister Dr. Heiner Garg und Bildungsministerin Karin Prien gestern (6. Januar) in Kiel bekannt gegeben. „Zur Entlastung der Eltern stellen wir rund 25 Millionen Euro zur Verfügung. Damit können wir den Januar beitragsfrei gestalten. Wir verbinden diesen Beschluss mit dem Ziel, die Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren“, erklärte Finanzministerin Monika Heinold.

Die Landesregierung geht davon aus, dass für die Erstattung der Kita- und Ganztagsbetreuungsbeiträge an die Träger für einen Monat rund 25 Millionen Euro benötigt werden. Rund fünfzehn Millionen Euro sollen über die noch freien Mittel für die Kompensation aus dem Frühjahr finanziert werden, die verbleibenden rund zehn Millionen Euro über den mit dem Notkredit aufgelegten Härtefallfonds.

Sozialminister Dr. Heiner Garg: „Angesichts der aktuellen epidemiologischen Lage ist es notwendig, den Lockdown fortzuführen. Wir setzen dabei alles daran, auch in dieser besonders schwierigen Situation Eltern und ihre Kinder weiterhin bestmöglich zu unterstützen. Deswegen werden wir die Eltern im gesamten Januar von den Kita-Beiträgen freistellen.“

Kita-Notbetreuung wird fortgesetzt

Der Kita-Betrieb in Schleswig-Holstein wird sich an dem bekannten Stufenkonzept orientieren. Die Betretungsverbote werden fortgeführt. Eine Notbetreuung wird aber auch weiterhin zur Verfügung stehen, sodass folgende Zielgruppen betreut werden können, wenn Eltern keine alternative Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung haben:

Kinder, deren (mindestens ein) Erziehungsberechtigter in Bereichen der kritischen Infrastrukturen dringend tätig ist und Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden und darüber hinaus Kinder, die einen täglichen hohen Pflege- und Betreuungsaufwand haben, Kinder, die aus Sicht des Kindeswohls besonders schützenswert sind.

Angebote der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege können durchgeführt, auf eine Notbetreuung beschränkt oder eingestellt werden. Auch wenn Kitas somit weiterhin im Rahmen einer Notbetreuung geöffnet haben, gilt der eindringliche Appell an die Eltern, wenn immer es möglich ist, ihre Kinder nicht in die Kita oder Kindertagespflege zu bringen, sondern Zuhause zu betreuen. Ziel der Landesregierung ist es, die Kitas wieder im Regelbetrieb zu öffnen, sobald das Infektionsgeschehen es zulässt.

Erstattung der Elternbeiträge

Für den Monat Januar werden Eltern von den Kosten der Kindertagesbetreuung entlastet. So wird das Land unabhängig davon, ob die Eltern ihr Kind zu Hause betreuen oder die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, die Kosten der Elternbeiträge übernehmen. Dies gilt auch für den Bereich der Kindertagespflege. Das konkrete Verfahren der Abwicklung soll analog des Verfahrens im Frühjahr 2020 erfolgen. Die Details wird das Land mit den kommunalen Landesverbänden und mit den Trägerverbänden klären.
Erhöhung des Kinderkrankengeldes

Der Bund wird gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil und 20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende gewährt wird. Dieser Anspruch soll – anders als bisher – auch dann gelten, wenn Eltern ihre Kinder zu Hause betreuen müssen, weil die Betreuungseinrichtung pandemiebedingt geschlossen ist beziehungsweise der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde.

Erstattung von Verdienstausfall

Die behördlich angeordneten Betretungsverbote ermöglichen es nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) außerdem, dass berufstätige Eltern 67 Prozent ihres entstandenen Verdienstausfalls für längstens zehn Wochen, Alleinerziehende für längstens 20 Wochen erstattet bekommen können.

Minister Dr. Garg: „Der Schutz von Kindern hat weiterhin höchste Priorität. So werden selbstverständlich auch weiterhin Eltern und Kinder, die besonders belastet sind mit den vorhandenen Angeboten der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe unterstützt.“

Schulen

„Das Aussetzen des Präsenzunterrichtes hat ein Ziel: Möglichst schnell und dauerhaft unter eine landesweite Inzidenz von 50 zu kommen“, betonte Bildungsministerin Karin Prien gestern in Kiel, „Je eher wir dieses Ziel erreichen, desto eher können alle Schülerinnen und Schüler wieder in den Präsenzunterricht gehen. Mehr noch, wir streben diese niedrige Inzidenz insbesondere an, damit die Schulen wieder im Präsenzunterricht öffnen können.“

Ab dem 11. Januar sollen die Schüler in Schleswig-Holstein in der Distanz lernen, der Präsenzunterricht in den Schulen ist ausgesetzt. Man wolle allen Schülern im Land ermöglichen, dass sie ihre Bildungslaufbahnen wie geplant fortsetzen können. Deshalb würden die Abschlussjahrgänge ab Montag entsprechende Lern- und Vorbereitungsangebote in den Schulen in Präsenz bekommen. „Die Angebote finden in Kleingruppen mit Abstand und Hygienekonzept statt und es gilt natürlich weiterhin die Maskenpflicht“, betonte Prien. Wie schon im Frühjahr werde es auch nun eine Notbetreuung für Schüler der Jahrgangsstufen eins bis sechs geben.

Prien warnte vor falschen Erwartungen an die Digitalisierung. Schule sei darauf ausgerichtet, dass Kinder und Jugendliche persönlich zusammenkommen. Die Vielzahl der eingeleiteten Maßnahmen solle vor allem den Auswirkungen der Pandemie entgegensteuern: „Seit März 2020 haben wir mit unzähligen Maßnahmen versucht, die Schäden in Grenzen zu halten, die die Pandemie unserem Bildungssystem zufügt. Schule ist ein besonders wertvoller Ort. Der Unterricht im Klassenverband dient nicht nur dazu Wissen zu vermitteln. Er ist ein sozialer Raum, ein Lernraum und für manche Kinder und Jugendliche auch ein Schutzraum. Selbst das beste Lernmanagementsystem, selbst die perfekte Videokonferenz, können das Erlebnis gemeinsamen Lernens im Klassenraum nicht ersetzen“. Am Ende dieser Phase wolle man daher die Erfahrungen im Lernen auf Distanz auch wissenschaftlich evaluieren.

„Ende Januar werden wir dann abhängig vom Infektionsgeschehen, den Inzidenzwerten und der Entwicklung der Mutationen des Virus sowie der Beschlusslage von Bund und Ländern sehen, ob und unter welchen Bedingungen wir die Schulen im Februar wieder schrittweise für den Präsenzunterricht öffnen können“, sagte die Ministerin. Klar sei aber auch, dass es schon vorher zur Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts kommen könne, wenn in Schleswig-Holstein die Zahl der Neuinfektionen dauerhaft deutlich unter der Grenze von 50 pro 100.000 Einwohner liege.

Für die Zeit nach dem Lockdown habe das Bildungsministerium zudem, wie im Dezember angekündigt, den Corona-Reaktionsplan überarbeitet. „Zukünftig werden wir in Landkreisen, in denen die Inzidenz über 50 pro 100.000 Einwohner steigt, automatisch für die Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe sieben in den Wechselunterricht gehen, und selbstverständlich werden wir auch weiterhin eine Inzidenzabhängige Maskenpflicht in unseren Schulen haben“, so Karin Prien.

Berufliche Schulen

Für die Beruflichen Schulen teilt das fachlich zuständige Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus folgende Regelungen für die Zeit nach dem 11. Januar mit: Auch in den berufsbildenden Schulen und Regionalen Berufsbildungszentren findet bis Ende des Monats im Grundsatz kein Präsenzunterricht statt. Ausnahmen gibt es in dieser Zeit für Unterricht in Abschlussklassen, für die Durchführung von Prüfungen und das Schreiben wichtiger Klassenarbeiten.

Der seit dem 1. Januar 2021 für die Berufliche Bildung zuständige Minister Dr. Bernd Buchholz erklärte, dass ab 1. Februar wieder Präsenzunterricht vorgesehen sei, wenn das Infektionsgeschehen dies ermögliche. In Kreisen mit einem Inzidenzwert von über 50 gilt allerdings die Einschränkung, dass maximal 50 Prozent der Schülerinnen und Schüler in Präsenzform unterrichtet werden dürfen. Bei Klassengrößen von über fünfzehn Jugendlichen sei durch Teilung der Gruppe oder entsprechend große Räume sicherzustellen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten wird.

„Mit dieser Regelung schaffen wir für die Schulen einen klaren Handlungsrahmen, gewähren ihnen zugleich aber auch die erforderliche Flexibilität, um den Schulbetrieb sachgerecht gestalten zu können“, so Buchholz.

Tags: CoronaSchule
Pressemitteilung

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