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Titel Gesundheit

Impfzentren nehmen ihre Arbeit auf

von Pressemitteilung
Januar 4, 2021
Vollversammlung des Ortsjugendringes Ratzeburg

Foto: pixabay.com

738
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Kiel/Alt-Mölln (pm). Die ersten fünfzehn der insgesamt 29 Impfzentren in Schleswig-Holstein nehmen heute (4. Januar) den Betrieb auf. Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg und Oberbürgermeister Ulf Kämpfer haben das Kieler Impfzentrum am Schwedenkai eröffnet. Minister Heiner Garg: „Es ist eine großartige Gemeinschaftsleistung, dass wir in so kurzer Zeit die Voraussetzungen für eine Impfaktion in dieser Größenordnung geschaffen haben. Ich bin allen Partnern dankbar dafür, dass sie sich gemeinsam mit uns dieser logistischen Herausforderung gestellt haben.“

Sie werden zunächst zwischen 13 und 18 Uhr geöffnet sein. Sobald ausreichend Impfstoff verfügbar ist, werden weitere Impfzentren geöffnet. Auch die Betriebszeiten werden dann erweitert. Zu den derzeit Impfberechtigten gemäß der Impfverordnung des Bundes (§ 2 Ziffern 1-5) zählen Pflegekräfte stationärer Pflegeeinrichtungen und ambulanter Pflegedienste sowie Mitarbeitende von Rettungsdiensten, Hospizen und Teams der spezialisierten ambulanten palliativen Versorgung, sowie Menschen, die 80 Jahre oder älter sind. Auch das Personal einzelner Praxen, in denen hoch vulnerable Patientengruppen behandelt werden oder ein besonderes Expositionsrisiko besteht, gehört dazu. Persönliche Risikofaktoren wie z.B. Vorerkrankungen werden in der ersten Prioritätsstufe nicht berücksichtigt.

Das schleswig-holsteinische Gesundheitsministerium weist darauf hin, dass angemeldete Personen ihre Anmeldeunterlagen (für den Fall einer Online-Anmeldung) mitbringen und ihre beim Anmeldevorgang angegebene Impfberechtigung vor Ort belegen müssen. So müssen Menschen, die 80 Jahre oder älter sind, im Impfzentrum einen gültigen Personalausweis oder ein vergleichbares Dokument vorlegen. Eine Impfberechtigung wegen einer beruflichen Tätigkeit ist über eine Bescheinigung des Arbeitsgebers zu belegen. Menschen, die ihre Impfberechtigung nicht belegen können oder keinen Termin vereinbart haben, werden in den Impfzentren nicht geimpft, sondern müssen damit rechnen, dass sie abgewiesen werden. Wurde für mehr als eine Person ein Termin vereinbart, müssen die genannten Voraussetzungen auch auf die weiteren Personen zutreffen.

Impfberechtigte können für sich ab dem 5. Januar wieder unter der Rufnummer 116 117 oder online unter www.impfen-sh.de einen Termin buchen, sofern verfügbar. Buchungen sind wochenweise möglich. Damit soll zum einen die tatsächliche Wahrnehmung der Termine und zum anderen die Verfügbarkeit des Impfstoffes sichergestellt werden.

Aufgrund der zu Beginn begrenzten Verfügbarkeit des Impfstoffes werden in Abstimmung mit den jeweiligen Kreisen und den kreisfreien Städten von den 29 Zentren in Schleswig-Holstein zunächst 15 Zentren an folgenden Standorten eröffnen:

  • Kiel
  • Flensburg
  • Neumünster
  • Lübeck
  • Heide (Kreis Dithmarschen)
  • Alt-Mölln (Kreis Lauenburg)
  • Husum (Kreis Nordfriesland)
  • Eutin (Kreis Ostholstein)
  • Prisdorf (Kreis Pinneberg)
  • Schönberg (Kreis Plön)
  • Gettorf (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
  • Kropp (Kreis Schleswig-Flensburg)
  • Kaltenkirchen (Kreis Segeberg)
  • Itzehoe (Kreis Steinburg)
  • Bad Oldesloe (Kreis Stormarn)
Tags: CoronaCOVID-19Impfen

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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