Kiel/Ratzeburg (pm). Mit rund 59,117 Millionen Euro wird die Städtebauförderung zur Entwicklung von Innenstädten und Stadtquartieren im Programmjahr 2020 fortgesetzt. Bund und Land steuern 42,092 Millionen Euro bei, ergänzt werden diese Mittel durch die gemeindlichen Anteile der jeweiligen geförderten Kommune. Nach Auswertung der Anträge der Kommunen für das Programmjahr 2020 profitieren 28 Kommunen mit insgesamt 34 Fördergebieten von der Unterstützung durch Land und Bund. Rund zwei Millionen Euro Fördergeld fließen nach Ratzeburg in die „Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge“.
„Es besteht weiterhin ein sehr hohes Interesse der Städte und Gemeinden an der Städtebauförderung. Ich freue mich, dass wir die Kommunen weiterhin auf hohem Niveau bei der Umsetzung wichtiger und großer Projekte unterstützen können. Das sind nachhaltige Investitionen in die Zukunft, von denen die Menschen vor Ort langfristig profitieren werden“, sagt Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack.
In der Regel finanzieren Bund, Land und Gemeinden die Städtebauförderungsprogramme zu je einem Drittel. Auch in diesem Jahr werden die besonders finanzschwachen Kommunen Flensburg und Kiel durch einen abgesenkten Eigenanteil auf zehn Prozent um insgesamt 2,68 Millionen Euro entlastet.
Bund und Land setzen die Städtebauförderung auch in diesem Jahr auf dem erreichten hohen Niveau fort. Die Städtebauförderung sichert dem örtlichen Handwerk und Gewerbe Aufträge und Beschäftigung und hilft den Kommunen, attraktive Orte des Wohnens, Arbeitens und des kulturellen Lebens zu bleiben. Durch die hohe Anschubwirkung löst ein öffentlicher Euro der Städtebauförderung in der Regel das sechs- bis achtfache an Bauinvestitionen aus.
Mit der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020 wurde die Anzahl der Städtebauförderungsprogramme von bisher sechs in Schleswig-Holstein bundesweit einheitlich auf nunmehr drei Städtebauförderungsprogramme – „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ – reduziert. Die Zielsetzungen der ehemaligen Programme finden sich in den drei neuen Programmen wieder. Daneben wird inhaltlich nunmehr ein besonderes Augenmerk auf die Aspekte Klimaschutz, Klimaanpassung und grüne Infrastruktur gelegt.
Bundesinnenminister Horst Seehofer: „Wir verschlanken unsere Förderstruktur. Damit erleichtern wir den Städten und Kommunen die Umsetzung ihrer Vorhaben. Zudem wird der Klimaschutz zur Fördervoraussetzung. Städtebauförderung ohne Klimaschutz wird es künftig nicht mehr geben.“
Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen auch in diesem Jahr mit Bundesfinanzhilfen der Städtebauförderung in Höhe von bundesweit 790 Millionen Euro. Hinzu kommen der Investitionspakt Soziale Integration im Quartier mit 6,786 Millionen Euro Programmmitteln des Bundes für Schleswig-Holstein sowie der Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten, mit 5,089 Millionen Euro Programmmitteln des Bundes für das nördlichste Bundesland. Mit beiden Programmlinien können die Kommunen den wichtigen Ausbau und die Sanierung ihrer sozialen Infrastruktur vorantreiben.