Geesthacht (pm). Im Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente in Krümmel ist der Schutz gegen Angriffe Dritter weiter erhöht worden. Nach Abschluss umfangreicher Arbeiten seit 2016 erfüllt dieses Lager nun die höchsten Sicherungsanforderungen. Gewährleistet ist auch ein hohes Sicherheitsniveau in der IT-Sicherheit.
Die neuen Systeme und Einrichtungen machen das Brennelemente-Zwischenlager unabhängig von den Sicherungseinrichtungen des Kernkraftwerks. Die Arbeiten zur Errichtung und Änderung der Systeme zum Schutz und zur Überwachung der CASTOR-Behälter erstreckten sich über einen Zeitraum von vier Jahren. Einzelheiten zu den sicherungstechnischen Aufrüstungen werden aus Geheimschutzgründen nicht genannt.
Die sicherungstechnischen Verbesserungen waren aufgrund neuer Erkenntnisse über mögliche Angriffsszenarien bundesweit initiiert worden. Das Lager in Krümmel ist jetzt das erste Brennelemente-Zwischenlager in Deutschland, das sicherungstechnisch entsprechend aufgerüstet und autark vom Kernkraftwerk ist.
Hintergrund:
Stilllegung und Abbau der Kernkraftwerke sowie die ordnungsgemäße Verpackung der radioaktiven Abfälle sind Aufgaben der Betreiber der Kernkraftwerke. Der Bund ist für die Zwischen- und Endlagerung der radioaktiven Abfälle zuständig. Mit Wirkung vom 1. Januar 2019 wurden aufgrund des Entsorgungsübergangsgesetzes bundesweit elf Brennelemente-Zwischenlager (frühere Bezeichnung: Standort-Zwischenlager), darunter das Lager in Krümmel, an die bundeseigene Gesellschaft für Zwischenlagerung übertragen. Im Zwischenlager Krümmel werden 2081 Brennelemente in 42 CASTOR-Behältern zwischengelagert, dazu kommen neun Köcher mit Sonderbrennstäben. Als Sonderbrennstäbe werden Brennstäbe bezeichnet, die aus im Leistungsbetrieb beschädigten Brennelementen stammen. Alle Brennelemente stammen aus dem Betrieb des Kernkraftwerks Krümmel selbst.
Die Aufbewahrung im Brennelemente-Zwischenlager ist für 40 Jahre (gerechnet vom Datum der ersten Einlagerung) genehmigt. In Krümmel wurde der erste CASTOR-Behälter mit abgebrannten Brennelementen im November 2006 eingelagert. Aus der Zwischenlagerung sollen die Brennelemente in ein Endlager für hochradioaktive Abfälle verbracht werden. Die bundesweite Standortsuche für ein solches Endlager hat auf Grundlage des Standortauswahlgesetzes begonnen und soll bis zum Jahr 2031 abgeschlossen sein.
Aufgrund einer Änderungsgenehmigung, die das Bundesamt für Strahlenschutz im April 2016 erteilte, konnte mit der Umsetzung von Maßnahmen zur baulichen Aufrüstung („Härtung“) und zur Herstellung der sicherungstechnischen Autarkie des Brennelemente-Zwischenlagers in Krümmel begonnen werden. Vor und während der Änderungsmaßnahmen war die Sicherheit des Lagers und der darin gelagerten Brennelemente jederzeit uneingeschränkt gewährleistet. Die Maßnahmen zur Härtung sind in allen deutschen Brennelemente-Zwischenlagern erforderlich, um die verschärften Anforderungen im Bereich der Sicherung im Lichte von neuen Erkenntnissen umzusetzen.
Die Maßnahmen zur Umsetzung der Änderungsgenehmigung aus dem April 2016 begannen bereits vor der Übernahme des Lagers durch die Gesellschaft für Zwischenlagerung. Sie wurden von der Betreibergesellschaft des Kernkraftwerks Krümmel durchgeführt. Die Gesellschaft für Zwischenlagerung übernimmt jetzt ein vom Kernkraftwerk Krümmel vollständig unabhängiges Sicherungssystem, zu dem auch eine eigene Wache, eine Sicherungszentrale und ein Objektsicherungsdienst gehört.
Der Begriff CASTOR (englisch für „cask for storage and transport of radioactive material“) kennzeichnet einen Transport- und Lagerbehälter, in dem abgebrannte Brennelemente aus dem Betrieb eines Kernkraftwerks langfristig sicher aufbewahrt werden können. Jeder Behälter verfügt über ein sog. Doppeldeckeldichtungssystem.