Geesthacht (pm). Im Ausschuss für Bildung und Sport war und ist die Grundschulbetreuung immer wieder ein Thema, nunmehr melden die Schulelternbeiräte der Buntenskampschule und der Grundschule in der Oberstadt Klärungsbedarf an. In Geesthacht ist das Prinzip der Trennung zwischen der Betreuung der Kinder vor und nach dem Unterricht in der Primarstufe gelebte Praxis. Die Ausgestaltung des Betreuungs- sowie des Kursangebotes wird seitens der Verwaltung als Träger sowie des Bildungsausschusses definiert.
„Dieses ist im Hinblick auf das Schulgesetz in Schleswig-Holstein fragwürdig und stellt eine unbefriedigende Situation dar, die im Hinblick auf die Elternbeteiligung/Elternvertretung geklärt werden muss. Unklar ist, wie Schule und vorhandene Elternvertretung ein Mitsprache- und Mitgestaltungsrecht besitzen. Leider war meine Initiative zur interfraktionellen Lösung nicht erfolgreich. Das Thema wurde zwar aufgegriffen, jedoch wurde der Kern und die potentielle Tragweite meines Ermessens nicht erkannt. Insofern freut es mich, dass sich die CDU der Frage der Klärung annimmt.“, so Stephan Ewert, Vorsitzender des Schulelternbeirates der Buntenskampschule.
„Es ist wichtig, dass wir die Eltern und Elternbeiräte ernst nehmen, Initiativen unterstützen, hierüber mit ihnen diskutieren und sie einbeziehen. Es steht außer Frage, dass eine Faktenlage geklärt sein muss, damit fundierte und nachhaltige Veränderungen/Entscheidungen getroffen werden können – auch im Sinne der Verwaltung.“ ergänzt Nicole Voss, Vorsitzende des Schulelternbeirats der Grundschule in der Oberstadt.
Das Ziel müsse laut CDU (perspektivisch) sein, dass eine Elternbeteiligung im Bereich der Schulkind-Betreuung an den Geesthachter Grundschulen gegeben ist, wie auch in anderen Bereichen, in denen es um die Betreuung von Kindern geht. Betroffenen Eltern, die Kinder in die Obhut der Betreuung geben, müsse eine Beteiligung und Mitsprache/Mitgestaltung in Angelegenheiten der Betreuung ermöglicht werden. Über eine legitimierte Vertretung könne eine solche Partizipation sichergestellt werden, sofern eine solche noch nicht vorhanden ist.
Der Bildungsausschuss im Januar 2021 wird dazu beraten.