Herzogtum Lauenburg (pm). Seit Ende Oktober 2020 steigen die Zahlen der Neuinfektionen am SARS-CoV-2-Virus im Kreis Herzogtum Lauenburg an. Das Kreisgesundheitsamt muss im Rahmen der Pandemiebekämpfung nicht nur die positiv getesteten Personen kontaktieren um eine häusliche Absonderung anzuordnen. Darüber hinaus müssen auch die jeweiligen Kontaktpersonen ermittelt und kontaktiert werden um die Kontaktintensität und –dauer zu erfragen und gegebenenfalls eine Quarantäne anzuordnen.
Jeder Betroffene kann den Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes helfen, indem er benötigte Daten für den Fall eines Anrufes durch das Gesundheitsamt bereitlegen beziehungsweise vorbereiten. Wenn eine Person positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestet werden sollte, wird das Gesundheitsamt über den Befund informiert und nimmt schnellstmöglich Kontakt mit der Person auf. Erfahrungsgemäß dauert die Übermittlung von Laborbefunden an das Gesundheitsamt jedoch länger als zur getesteten Person, so dass diese bereits vorher über ihr Testergebnis informiert ist. Während dieser Zeit sollten diese Personen bereits eine Liste mit ihren letzten Kontakten vorbereiten. Diese Liste sollte bis zwei Tage vor Symptombeginn oder, falls sie keine Symptome haben, bis zwei Tage vor Abstrichnahme zurückgehen.
Nach Möglichkeit sollten alle Kontaktpersonen möglichst mit Kontaktdaten aufgelistet werden. Empfehlenswert ist in jedem Fall das Führen eines Kontakttagebuches. Sollten Kinder betroffen sein, sollten ebenfalls die Schule oder Kita über den Befund informiert werden, damit die Einrichtung entsprechende Sofortmaßnahmen ergreifen kann, bereits bevor das Gesundheitsamt den Kontakt herstellen konnte. Betroffene sollten sich möglichst ohne Umwege direkt in häusliche Isolation begeben, Kontakt zu anderen Menschen vermeiden und auf den Anruf des Gesundheitsamtes warten. Falls möglich sollten auch die letzten Kontaktpersonen über den Befund und, dass sich das Gesundheitsamt demnächst auch bei diesen melden wird, informiert werden.
Grundsätzlich sollten zur Unterstützung des Gesundheitsamtes stets folgende Daten bereithalten werden:
Name, Anschrift und Telefonnummer des Hausarztes und eines Ansprechpartners beim Arbeitgeber. Bei Dialyse-, Strahlen-, Chemotherapie oder ähnlichen fortdauernden Behandlungen, sollten auch die Kontaktdaten der behandelnden Praxis oder Klinik bereit gehalten werden.
Damit könnten die Bearbeitungszeiten für die Kontaktpersonenermittlung erheblich verkürzt und ansonsten erforderliche Rückrufe vermieden werden. Seit 1. Dezember wurden 1.148 Kontaktpersonen zu 301 Indexfällen kontaktiert, also etwa 100 Erstanrufe am Tag, auch an den Wochenenden.
Am Mittwochnachmittag, 16. Dezember, um 13 Uhr gab es im Kreis Herzogtum Lauenburg insgesamt 1.383 labordiagnostisch bestätigte Fälle einer SARS-CoV-2-Infektion und damit 30 mehr als noch am Vortag. Davon gelten 967 Personen wieder als genesen, 26 waren im Zusammenhang mit einer Infektion verstorben. Der Inzidenzwert lag am Mittwoch bei 70,2 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern in sieben Tagen, Tendenz steigend.
Alle aktuellen Informationen zu Corona im Kreis Herzogtum Lauenburg unter www.kreis-rz.de/corona.