Kiel/Herzogtum Lauenburg (pm). Die Hilfe für den Sport in Schleswig-Holstein wird fortgesetzt. Das Land unterstützt die Sportvereine in der Corona-Pandemie mit weiteren 2,5 Millionen Euro. Anträge können ab dem 4. Januar 2021 gestellt werden.
Die Landesregierung stellt für gemeinnützige Sportvereine und -verbände, denen etwa Mitgliedsbeiträge und Kursgebühren weggebrochen sind, weitere 2,5 Millionen Euro Soforthilfe bereit. Sportvereine und -verbände sowie überregional bedeutsame Sportschulen können vom 4. Januar bis zum 26. Februar 2021 eine Förderung beim Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung beantragen.
„Wir haben immer deutlich gemacht, dass die Sportvereine und-verbände für uns eine überragende gesellschaftliche Bedeutung haben. Der gesamte Sportbereich leidet natürlich, wie viele andere Bereiche auch, sehr stark unter den Folgen der Corona-Pandemie. Deshalb haben wir unser Soforthilfeprogramm aus dem Frühjahr noch einmal aufgelegt. Ich freue mich, dass wir allen Verantwortlichen jetzt die konkreten Vorgaben an die Hand geben können.“, erklärt Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack.
Bei der Soforthilfe handelt sich um einen Zuschuss. Antragstellende müssen nachweisen, dass die Einnahmenausfälle oder nicht gedeckten Kosten in Zusammenhang mit der Corona Pandemie entstanden sind. Die Anträge müssen beim Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein per E-mail oder postalisch eingereicht werden.
Die Anträge werden erst nach dem 26. Februar 2021 bearbeitet. Für den Fall, dass das geprüfte Antragsvolumen das zur Verfügung stehende Bewilligungsvolumen übersteigt, wird die Soforthilfe dann gleichmäßig entsprechend gekürzt. Nähere Informationen enthält die Richtlinie Soforthilfe Sport.
Informationen zur Sportförderrichtlinie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/coronavirus-sport