Geesthacht (pm). Die Ratsversammlung vom 20. November befasste sich mit einem Antrag von Bündnis90/Die Grünen zur Thematik „Schottergärten“. Die Christdemokraten konnten diesem Antrag keine Zustimmung erteilen. Das Land Schleswig-Holstein habe sich längst der Thematik angenommen.
„Politische Scheintätigkeiten und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für die Selbstverwaltung und Verwaltung finden von der CDU-Fraktion keine Zustimmung. Schottergärten sind bereits heute unzulässig“, so Arne Ertelt CDU-Fraktionsvorsitzender in Geesthacht. Die Landesbauordnung weise in diesem Zusammenhang in Paragraf 8 Absatz 1 Satz 1 der Landesbauordnung (LBO) den Ausschluss von so genannten Schottergärten aus. „Demnach sind die nicht überbebauten Flächen Grünflächen, auf denen die Vegetation überwiegen muss. Schotterflächen in Gärten sind keine Grünflächen im Sinne des Bauordnungsrechts. Die Anlage von Schottergärten ist heute schon gesetzwidrig“, ergänzt Nicole Voss, CDU-Ortsvorsitzende.
Eine lokale Tageszeitung titelte mit „kein Verbot von Schottergärten“, obwohl Schottergärten bereits landesweit zum Erhalt der Biodiversität von Flora und Fauna ausgeschlossen sind. Lediglich Steinflächen aus Gründen der Gestaltung oder der leichteren Pflege nur in geringem Maße zulässig sind. Die Überwachung obliege der Bauaufsicht, die sicherlich ihrer Aufgabe noch stärker nachgehen könnte. „Nachdruck würde eine Ortsgestaltungssatzung diesem Punkt verleihen, um hier zu verdeutlichen, wie naturnahe Grünflächen und Gärten Lebensräume ermöglichen“, meint Arne Ertelt abschließend.