Herzogtum Lauenburg (pm). Mit der 27. Allgemeinverfügung des Kreises Herzogtum Lauenburg zu SARS-CoV-2 hat der Kreis weitere Bereiche, in denen verpflichtend eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist, ergänzt. So sind ab Freitag, 27.11.2020 auch im Bereich des Bahnhofs Aumühle Mund-Nasen-Bedeckungen in der Zeit von 6 bis 22 Uhr zu tragen. Auch in Mölln wurden 2 neue Zonen in den Arealen um den Bahnhof und auf dem Schulberg ergänzt, in Geesthacht wurde der ZOB als neuer Mund-Nasen-Bedeckungs-Bereich festgelegt.
Die anhaltend hohen Inzidenzwerte im Kreis Herzogtum Lauenburg mit wöchentlich circa 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern sowie Beobachtungen von Polizei und örtlichen Ordnungsbehörden, dass in den betroffenen Bereichen Abstandsregeln häufig nicht eingehalten werden können, veranlasste die Verwaltung zu diesem Schritt.
Im November haben sich im Kreis Herzogtum Lauenburg bisher 386 Menschen mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert und damit noch vor Ablauf des Monats 136 mehr als noch im Oktober.
Die neue Allgemeinverfügung ist unter www.kreis-rz.de/bekanntmachungen veröffentlicht.
Am 26.11.2020 lag die Zahl der bestätigten SARS-COV-2-Fälle im Kreis Herzogtum Lauenburg um 18 Uhr bei 996, also drei mehr im Vergleich zum Vortag. Als genesen gelten 757 Personen, verstorben sind 23. Die Sieben-Tage-Inzidenz lag am 26.11.2020 bei 60,6 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner. Alle aktuellen Informationen zu Corona im Kreis Herzogtum Lauenburg unter www.kreis-rz.de/corona.“