Ratzeburg (pm). Mit dem gestrigen Tag (24. November) ist klar, dass die alte Domprobstei in Ratzeburg in das Eigentum des Kreises Herzogtum Lauenburg übergeht. Grundlage ist ein notarieller Überlassungsvertrag, den das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und der Kreis geschlossen haben. Kulturministerin Karin Prien sagte dazu: „Die Beurkundung dieses Vertrages markiert den erfolgreichen Endpunkt langjähriger Verhandlungen zwischen Ministerium, Kreis und der Nordkirche über die Zukunft der alten Domprobstei, die bisher im Eigentum des Landes steht, seit den 70er Jahren aber vom Kreis als Museum genutzt wird.““
Sie zeigte sich erfreut, dass es gelungen ist, den Interessen aller Beteiligten gerecht zu werden. Der Kreis erhalte nun die nötige Planungssicherheit für wichtige Baumaßnahmen, insbesondere zur Barrierefreiheit, zur Modernisierung gebäudetechnischer Anlagen und zur denkmalgerechten Sanierung des Außenmauerwerks, der Tor- und Zaunanlage, des Rokokosaals sowie der Fenster. Für erste Umsetzungsschritte hat der Kreis bereits 350.000 Euro in den derzeit beratenen Haushaltsentwurf für das kommende Jahr eingestellt, weitere Investitionen sind vorgesehen. „Dies ist sehr im Interesse des Landes, denn damit wird eine langfristige kulturelle Nutzung sichergestellt und die alte Domprobstei als Kulturdenkmal erhalten. Auch die Nordkirche gewinnt Sicherheit für ihre Pläne zum Ausbau der Domhalbinsel“, so Prien. Landrat Dr. Christoph Mager ergänzte: „Der Kreis freut sich über den Abschluss der Verhandlungen und das Ergebnis. Mit der Eigentumsübertragung wird auch eine behutsame Anpassung des musealen Konzepts des Kreismuseums möglich.“
Aufgrund des besonderen geschichtlichen und wirtschaftlichen Wertes der alten Domprobstei war auch der Landtag in die Entscheidungsfindung eingebunden. Das alte Vertragsgeflecht bezüglich der Nutzung der alten Domprobstei zwischen Land, Kreis und Kirche barg immer wieder Ungewissheiten über Nutzungs- und Übereignungsansprüche des Kreises beziehungsweise der Kirche.
Mit dem neuen Vertragswerk werden die Beziehungen neu und klar geordnet. Das Land gibt damit das Eigentum an der denkmalgeschützten Anlage unentgeltlich an den Kreis ab. Sollte die kulturelle Nutzung des Gebäudes durch den Kreis in ferner Zukunft enden, hat die Kirche die Möglichkeit, es zur Nutzung zu übernehmen. Zudem kann die Kirche den Rokokosaal des Gebäudes wie bisher unentgeltlich für Veranstaltungen nutzen.