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Titel Herzogtum Lauenburg Amt Berkenthin

Zweiter Nachweis der Geflügelpest im Kreis Herzogtum Lauenburg bei tot aufgefundenem Wildvogel

von Pressemitteilung
November 23, 2020
Zweiter Nachweis der Geflügelpest im Kreis Herzogtum Lauenburg bei tot aufgefundenem Wildvogel

Bussard. Symbolbild: Bild von Hans Benn auf Pixabay

1.2k
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Rondeshagen (pm). Am Montag, 16. November 2020, wurden bei Knickschutzarbeiten in Rondeshagen ein Bussard tot aufgefunden. Die am Knick arbeitenden Personen haben sich an die Empfehlung des Kreisveterinäramtes gehalten und den verendeten Vogel nicht selbst eingesammelt, sondern an die örtliche Ordnungsbehörde gemeldet. Unter entsprechenden Hygieneschutzmaßnahmen wurde das Tier dann an die Kreisveterinäre zur Testung auf den Geflügelpesterreger übergeben.

Das erste positive Testergebnis des Landeslabors lag am Donnerstag, 19. November vor, im Bussard konnte der Erreger H5 nachgewiesen werden. Die Typisierung durch das Greifswalder Labor des Friedrich-Loeffler-Instituts ergab am Montag, 23. November, den Subtyp H5N8.

Bereits seit Donnerstag, 12. November 2020, gilt im gesamten Kreisgebiet wegen einer Gefahr des Eintrags des Erregers in Geflügelhaltungen eine Aufstallungspflicht sowie ein Verbot von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel und Tauben. Das Kreisveterinäramt hatte dazu unter www.kreis-rz.de/Bekanntmachungen eine entsprechende Allgemeinverfügung bekanntgemacht. Weitere Maßnahmen darüber hinaus sind trotz des neuen Befundes zunächst nicht erforderlich, bestätigen die Kreisveterinäre.

Die landesweit geltenden Biosicherheitsvorschriften für Geflügelhaltungen sollten unbedingt eingehalten werden um einen Eintrag in die Bestände zu verhindern. Informationen der Kreisverwaltung zur aktuellen Geflügelpest unter www.kreis-rz.de/vogelgrippe

.
Tags: Geflügelpest

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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