Herzogtum Lauenburg (pm). Zum Jahresende kommt eine gute Nachricht für alle Immobilienkäufer. Eine Gesetzesänderung zum 23. Dezember 2020 regelt die gleichmäßige Verteilung der Maklerkosten auf beide Parteien. Zukünftig zahlen Käufer und Verkäufer jeweils die Hälfte der anfallenden Maklercourtage.
Bislang musste der Käufer einer Immobilie in unserer Region allein für die Leistungen des Maklers aufkommen. Das sind beim Kauf eines Hauses mit einem Wert von 300.000 Euro für den Käufer rund 18.000 Euro. „In den meisten anderen Bundesländern Deutschlands ist diese Teilung oder eine reine Verkäufercourtage bereits seit vielen Jahren üblich“, ergänzt Katrin Rathjen, Leiterin des Immobilienvertriebs der Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg. Daher freue sie sich, dass durch das Gesetz eine einheitliche Regelung getroffen werde, die den Kunden Klarheit biete.
Ein Makler vertritt grundsätzlich bei einem Verkaufsprozess die Interessen beider Parteien. Damit die Rolle und damit auch die Bezahlung des Maklers im Interesse aller deutlich wird, soll jetzt die Courtage zwischen den beiden Parteien aufgeteilt werden. Der Verkäufer hat allerdings auch die Möglichkeit, weiterhin die gesamte Courtage zu übernehmen, damit seine Interessen ein stärkeres Gewicht bekommen.
Diese neue Regelung gilt nur für Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser und Eigentumswohnungen, die von privaten Personen gekauft werden – unabhängig von Selbstnutzung oder Vermietung. Das Gesetz greift jedoch nicht bei Grundstücken, Mehrfamilienhäusern oder gewerblichen Immobilien.
Die Sparkassen sind die größten Immobilienvermittler in Deutschland und haben somit auch eine sehr gute Expertise. Sie bieten als Qualitätsmakler bereits heute zahlreiche Vorteile gegenüber Mitbewerbern. Und unterstützen die Kunden mit einem exklusiven Immobilienvertriebskonzept, indem sie unter anderem Verkäufern regelmäßig finanzierungsgeprüfte Interessenten aus dem eigenen Bestand zuführen.