Herzogtum Lauenburg (pm). Der Kreis Herzogtum Lauenburg ist für die Leistung der Kosten der Unterkunft nach den Sozialgesetzbüchern II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) und XII (Sozialhilfe) zuständig und muss hierfür die angemessenen Kosten der Unterkunft bestimmen. Dazu müssen regelmäßig repräsentative Erhebungen zu den Verhältnissen auf dem Mietwohnungsmarkt, insbesondere zum aktuellen Mietpreisniveau im Kreis Herzogtum Lauenburg, durchgeführt werden.
Mit der Erhebung und Analyse der hierfür erforderlichen Daten ist aktuell das Unternehmen Koopmann Analytics KG aus Hamburg beauftragt. Vermieter von Wohnraum im Kreis Herzogtum Lauenburg werden gebeten, sich an der Befragung zu beteiligen. Nur so kann ein möglichst umfassendes Bild über die aktuelle Marktsituation gewonnen werden. In den nächsten Tagen erhalten sie Post von der Koopmann Analytics KG.
Die enthaltenen Erhebungsbögen sind anonymisiert und werden ausschließlich für die Erstellung der Mietwertübersicht verwendet. Koopmann Analytics wird dem Kreis Herzogtum Lauenburg zum Abschluss der Erhebung eine anonyme Auswertung übergeben. Ein Rückschluss auf einzelne Mieter oder Vermieter wird aus dieser nicht möglich sein.
Für generelle Rückfragen steht Ihnen Der Fachdienst Soziale Leistungen, Frau Schemmerling (Tel. 04541 888-335) gern zur Verfügung. Bei inhaltlichen Fragen oder auch bei Erläuterungsbedarf wenden Sie sich bitte direkt an die Koopmann Analytics KG (Tel. 040 211076-480).