Kiel (pm). Eine hohe Doppelbelastung durch Beruf und Familie, die Pflege von Angehörigen oder finanzielle Probleme sind nur einige Belastungsfaktoren, mit denen Eltern tagtäglich konfrontiert sind. Entwickeln sich durch diese Stresssituationen gesundheitliche Probleme, kann eine Mutter/Vater-Kind-Kur entscheidend helfen, um zu der Genesung der belasteten Familien beizutragen. Durch die aktuelle Entwicklung der Corona-Pandemie und die damit verbundenen Maßnahmen, hat sich allerdings, bei gleichzeitig steigendem Bedarf, die finanzielle Lage für die Einrichtungen der Mutter/Vater-Kind-Kuren in ganz Deutschland durch stetige Belegungsausfälle dramatisch verschärft. Obwohl die Kur-Einrichtungen strenge Hygienekonzepte zum Schutz der Kurteilnehmer umsetzen und bei den AWO Einrichtungen sogar schon Schnelltests zum Einsatz kommen, gibt es immer mehr Absagen.
„Man kann einem Bereich nicht einerseits seine Systemrelevanz zusprechen, dann aber andererseits nicht für sein Überleben sorgen. Die Mutter/Vater-Kind-Kuren müssen als wichtiges Versorgungsangebot weiter erhalten bleiben. Dafür kann zurzeit nur der Gesetzgeber sorgen. Sollte es nicht umgehend eine schnelle Unterstützung für die Kliniken der Müttergenesung geben, ist dieses wichtige Angebot für die Gesundheit von Familien unmittelbar in seinem Fortbestand bedroht“, sagt der Präsidiumsvorsitzende der AWO Schleswig-Holstein, Wolfgang Baasch. Bereits im März hätten, ohne den damals beschlossenen Rettungsschirm, viele Mutter-/Vater-Kind-Kliniken die Einnahmeausfälle bis heute nicht überlebt. Durch einen Ausgleich der pandemiebedingten Belegungsausfälle von bis zu 60 Prozent konnte zumindest das Schlimmste verhindert werden, wenngleich die Häuser bereits jetzt mit hohen wirtschaftlichen Verlusten zu kämpfen haben. Dieser Schutz ist jedoch mit dem 30. September 2020 ausgelaufen und konnte trotz intensiver Bemühungen nicht verlängert werden.
Es gab nur wenige Wochen im Sommer, in denen eine annähernd normale Belegung in den Kliniken überhaupt möglich gewesen wäre. In den beiden Kur-Einrichtungen der AWO Schleswig-Holstein in Keitum und Kellenhusen wird alles dafür getan, um für eine größtmögliche Sicherheit der Gäste zu Sorgen, neuerdings auch mit Schnelltestungen am Eingang, und dennoch: „Die Mütter und Väter, die noch vor wenigen Wochen dankbar waren, einen Kurplatz zu bekommen, sind jetzt aus unterschiedlichen Gründen gezwungen, ihre Teilnahme abzusagen. Der momentane Teil-Lockdown macht die finanzielle Situation für die Kureinrichtungen nun endgültig unberechenbar“, betont Dirk Behrens, Geschäftsführer der AWO Schleswig-Holstein gGmbH.
Die AWO Schleswig-Holstein kann die Haltung des Bundesgesundheitsministeriums an dieser Stelle nicht nachvollziehen, zumal der Rettungsschirm für die ambulante und stationäre Rehabilitation der Rentenversicherung im Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) bis zum Jahresende 2020 verlängert wurde und eine Verlängerung bis März 2021 in Aussicht steht. Die AWO Schleswig-Holstein appelliert dringend an die Bundesregierung, die Ausgleichszahlungsregelung des Paragrafen 111d SGB V für stationäre Vorsorge- und Reha-Einrichtungen zu verlängern. Zumal das Gesetz diese Option bereits vorgesehen hat: Das Bundesministerium für Gesundheit kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats die in Absatz 2 Satz 4 genannte Frist um bis zu sechs Monate verlängern.