Herzogtum Lauenburg (aa). Wie bereits gestern Abend ankündigt, hat die Kreisverwaltung am heutigen Mittwoch (28. Oktober 2020) eine neue Allgemeinverfügung aufgrund der Überschreitung des Inzidenzwertes von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnern in den letzten sieben Tagen veröffentlicht.
Zur Begründung heißt es unter anderem: „Im Kreis Herzogtum Lauenburg ist es in den letzten Tagen vermehrt zu Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus gekommen. Dabei sind nicht alle Infektionsketten nach-vollziehbar, allerdings lassen sich zahlreiche Infektionsketten zu Feiern, Partys und nahe Kontakte bei Sportveranstaltungen zurückführen.Die 7-Tage Inzidenz der SARS-CoV-2 Fälle liegt aktuell (28.10.2020) bei 54,5Fällenje 100.000 Einwohner. Eine örtliche Konzentration der Infektionen auf bestimmte Städte oder Gemeinden innerhalb des Kreisgebiets ist nicht möglich. Dies lässt erkennen, dass sich das SARS-CoV-2-Virus diffus im Kreis Herzogtum Lauenburg ausgebreitet hat. Maßnahmen zur Eindämmung sind deshalb im Rahmen der getroffenen Regelungen erforderlich.“
So gilt in weiteren Außenbereichen wie der Hauptstraße in Mölln oder dem Marktplatz in Ratzeburg das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Letzterer ist jetzt auch dauerhaft von allen Klassenstufen in allen Schulen zu tragen. Diese Allgemeinverfügung ist bis einschließlich 4.November 2020 befristet. Eine Verlängerung ist möglich.
Alle Details und Regelungen der neuen Allgemeinverfügung finden Sie hier.