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Titel Gesundheit

Sonderregelung in der Corona-Pandemie: Telefonische Krankschreibungen durch den Arzt wieder bis zu sieben Tagen möglich

von Pressemitteilung
Oktober 20, 2020
Sonderregelung in der Corona-Pandemie: Telefonische Krankschreibungen durch den Arzt wieder bis zu sieben Tagen möglich

Aufgrund des erneuten Anstiegs der COVID-19-Infektionszahlen erhalten Ärzte ab sofort die Möglichkeit, eine Arbeitsunfähigkeit telefonisch festzustellen.

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Herzogtum Lauenburg (pm). Wegen steigender Infektionszahlen können sich Arbeitnehmer im Kreis Herzogtum Lauenburg bei leichten Atemwegserkrankungen ab sofort wieder bis zu sieben Tagen von ihrem Arzt am Telefon krankschreiben lassen. Das teilte heute die AOK NordWest mit. Diese Sonderregelung ist zunächst bis zum 31. Dezember befristet. Eine entsprechende Regelung gab es bereits in der ersten Hochphase der Corona-Pandemie von Anfang März bis Ende Mai.

„Die telefonische Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (AU) ist jetzt wieder möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass es sich um leichte Beschwerden der oberen Atemwege handelt“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Reinhard Wunsch. Damit können Patienten im Verdachtsfall zu Hause bleiben und müssen nicht wegen der bloßen Attestierung einer Arbeitsunfähigkeit extra eine Arztpraxis aufsuchen. „Damit soll gleichzeitig das Risiko für eine Ausbreitung des Virus reduziert werden“, so Wunsch. Wenn in diesen Fällen ein Coronavirus-Test gemacht werden soll, sagt der Arzt dem Patienten, wo sich dieser testen lassen kann. Wird dafür eine Überweisung benötigt, schickt die Praxis diese per Post. Bei fortdauernder Erkrankung kann die Arbeitsunfähigkeit einmal um weitere sieben Kalendertage telefonisch verlängert werden.

Die Arztpraxis sendet die AU-Bescheinigungen für den Arbeitgeber und die Krankenkasse nach telefonischer Krankschreibung direkt an den Versicherten. Der Versicherte muss die elektronische Gesundheitskarte nicht vorlegen. Es reicht, der Arztpraxis die Versichertendaten per Telefon und die Krankenkassen-Mitgliedschaft mündlich zu bestätigen. Bei Patienten, die der Arztpraxis ohnehin schon bekannt sind, übernehmen die Ärzte die Daten aus der Patientenakte.

Schnell, sicher und einfach geht es auch online: Viele Versicherte nutzen inzwischen die Angebote des Online-ServiceCenters www.nordwest.meine.aok.de. Das Portal bietet ein persönliches digitales Postfach, über das die Nutzer mit ihrer AOK NordWest sicher kommunizieren können. So können sie ganz bequem von zu Hause aus zum Beispiel die Krankmeldung mit dem Smartphone abfotografieren und die Bilddatei hochladen und sicher an die AOK NordWest übermitteln. Auch können Formulare heruntergeladen, eine neue elektronische Gesundheitskarte angefordert, Rechnungen eingereicht, Versicherungszeiten abgefragt, persönliche Daten geändert und Unterlagen elektronisch angefordert werden. Mobil geht es mit der ‚Meine AOK-App‘. Mit der integrierten Scan-Funktion werden Papierdokumente mit der Smartphone-Kamera einfach und schnell digitalisiert und hochgeladen.

Tags: CoronaKrankschreibung

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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